Ennetbaden, 17.02.2025 – Rosario in Argentinien war die Erste, doch Graz in Österreich hat auf die Stadt Zürich am meisten Eindruck gemacht: Menschenrechtsstädte sind Orte, die besonderen Wert darauflegen, Ihre Einwohnerschaft für dieses Thema zu sensibilisieren.

In Menschenrechtsstädten wird ein dauerhafter Menschenrechtsausschuss eingesetzt, der nicht nur eine Bestandesaufnahme durchführt, sondern auch ein Aktionsprogramm schafft und eine Menschenrechtsstadterklärung formuliert. Diese wird anschliessend demokratisch legitimiert.

Braucht es so etwas überhaupt? Gelten die Menschenrechte gemäss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (verabschiedet in Paris am 10.12.1948) nicht ohnehin universell? Sie sind ja einklagbar bei uns unter Anrufung der EMRK. Die UNESCO in Paris findet, es brauche Menschenrechtsstädte und unternimmt grosse sensibilisierende Anstrengungen in diese Richtung. Mit Folgen in verschiedensten Ländern.

So erklärte sich etwa 2001 eben die Stadt Graz in Oesterreich zur Menschenrechtsstadt und hielt fest:
«Die Stadt Graz, insbesondere die Mitglieder ihres Gemeinderates und der Stadtregierung, werden sich in ihrem Handeln von den internationalen Menschenrechten leiten lassen. Dadurch sollen ihre Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere die Jugend, über geltende Menschenrechte und ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert werden.»

Es geht darum, dass Personen mit Verantwortung in kommunalen Körperschaften, sich dafür einsetzen, dass Menschenrechts-Normen im Alltagsleben verstärkt beachtet werden und wirksam sind. Defizite seien abzubauen. Kultur und Menschenwürde werden somit in Graz seit dem Jahr 2000 besonders zum Ausdruck gebracht und gelebt. Unabhängig davon, welche Parteifarbe grad regiert. 

Für die Umsetzung verantwortlich ist das UNESCO-Menschenrechtszentrum in Graz. Es wird geleitet von Klaus Starl. Im Gespräch mit diesem Newsletter erklärt Starl Organisation und Funktion der Institution. «Das Zentrum zur Förderung der Menschenrechte verfügt über eine eigene Rechtsperson», berichtet Starl. Ihm zur Seite stehe ein Menschenrechtsbeirat, der alle Stakeholdergruppen der Zivilgesellschaft einbezieht: Politiker, Gemeinderat, Stadtparlament, aber auch polizeiliche Instanzen und die Gerichte.

Die formelle Grazer Menschenrechtsstadt-Erklärung wurde im Jahre 2001 von Stapel gelassen und die Zusammenarbeit mit anderen Städten gesucht. Besonders intensiv entwickelte sie sich insbesondere mit Nürnberg, Gründerstadt der sogenannten «Europäische Städtekoalition gegen Rassismus», der mittlerweile rund 200 Städte in ganz Europa beigetreten sind. Ein weiteres Netzwerk zur Förderung der Menschenrechte.

«Menschenrechte wahren und fördern»:

Diese Zielsetzung kam auch in der Stadt Zürich gut an. So hat Pierre Heusser, der Ombudsmann der Limmatstadt, in seinem Bericht für das Jahr 2023 die Menschenrechtsfrage zum Kernthema erkoren.
Zürich bringe, so heisst es im Bericht auf Seite 17, «beste Voraussetzungen mit, um die erste Menschenrechtsstadt der Schweiz zu werden».

Und wirklich: Im Gemeinderat, dem städtischen Parlament, wurde eine Motion eingereicht, die den Stadtrat auffordert, Massnahmen einzuleiten, damit Zürich eine Menschenrechtsstadt werden kann:

Klaus Starl ist über das Zürcher Tempo einigermassen erstaunt, wie er im Gespräch betont. «Üblicherweise erfahren wir mehr Zurückhaltung in struktureller Hinsicht». Nun, Menschenrechtsstädte gibt es bereits an vielen Orten auf der Welt. Die Grösse ist nicht entscheidend. «Sogar Wörgl im Tirol ist dabei, obwohl hier weniger als 10’000 Menschen wohnen.»

Wann Zürich effektiv zur Menschenrechtsstadt wird, kann Ombudsmann Pierre Heusser nicht prognostizieren. Er werde aber «gespannt verfolgen, ob die Idee zur Realität wird.»

Bruno Hofer Kommunalmanagement