Nutzen Sie das Instrument der Ehrenbürgerschaft

Gemeinden verfügen mit dem Ehrenbürgerrecht über ein starkes Instrument der Wertschätzung. Doch vielerorts wird es kaum genutzt. Dabei liesse sich damit ehrenamtliches und ausserordentliches Engagement sichtbar würdigen.


12.08.2026 – Bis weit ins Jahr 2026 hinein war das Ehrenbürgerrecht in Wangen-Brüttisellen eine reine Männersache. Dann änderte sich das: Marlies Dürst-Weber trat nach 24 Jahren als Gemeindepräsidentin zurück. Als Würdigung ihrer langjährigen Verdienste verlieh ihr die Gemeinde das Ehrenbürgerrecht. Erstmals also eine Frau!

Das Beispiel wirft ein Schlaglicht auf eine kommunale Tradition, die von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich gepflegt wird. Mancherorts werden Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger regelmässig ernannt, andernorts fristet das Instrument ein Schattendasein oder ist beinahe in Vergessenheit geraten.

Dabei steckt darin erhebliches Potenzial, um den Einsatz für das Gemeinwesen mit einem Anreiz zu versehen. In unseren Gemeinden leisten zahlreiche Menschen über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg Arbeit für die Allgemeinheit: in Behörden, Vereinen, kulturellen Institutionen, sozialen Organisationen, im Sport, in der Feuerwehr oder bei der Organisation lokaler Anlässe. Vieles davon geschieht ehrenamtlich oder gegen eine vergleichsweise bescheidene Entschädigung.

Gerade deshalb ist Anerkennung wichtig. Geld ist dabei längst nicht die einzige Währung. Öffentliche Wertschätzung, Aufmerksamkeit und die sichtbare Würdigung einer ausserordentlichen Leistung können mindestens ebenso bedeutsam sein.

Eine Auszeichnung, die fast nichts kostet

Hier kommt das Ehrenbürgerrecht ins Spiel. Seine Verleihung verursacht einer Gemeinde kaum Kosten, besitzt aber einen hohen symbolischen Wert. Die Gemeinde sagt damit öffentlich: Wir haben gesehen, was Sie für unser Gemeinwesen geleistet haben. Und wir vergessen es nicht.

Das stärkt nicht nur die ausgezeichnete Person. Es sendet gleichzeitig ein Signal an all jene, die sich ebenfalls für das Gemeinwesen engagieren. Engagement wird wahrgenommen. Engagement zählt.

Natürlich sollte eine solche Auszeichnung etwas Besonderes bleiben. Wird sie inflationär vergeben, verliert sie ihren Wert. Umgekehrt stellt sich aber die Frage, ob manche Gemeinden nicht allzu zurückhaltend damit umgehen. Es lohnt sich deshalb, die eigene Praxis einmal anzuschauen: Kennt Ihre Gemeinde überhaupt ein Ehrenbürgerrecht? Wann wurde es zuletzt verliehen? Und gäbe es Menschen, deren ausserordentliches Engagement eine solche Würdigung verdient hätten?

Vielleicht schlummert hier ein Instrument der kommunalen Anerkennungskultur, das nur darauf wartet, wiederentdeckt zu werden.