Menschen mit Behinderungen haben es nicht immer leicht. Ihre Teilhabe am öffentlichen Leben gestaltet sich oft umständlich. Manchmal wäre es einfacher, die kommunale Ebene würde ein bisschen mehr daran denken, dass ihre logistischen Lösungen auch für Menschen mit Behinderungen passen sollten. Da geht es nicht immer um teure Massnahmen, sondern um ein Quentchen «Mitdenken». Ein Anlass in Zürich führt Verantwortliche zusammen.

 

26.09.2026 – Nachdem die UNO das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 13. Dezember 2006 in New York abgeschlossen hatte, wurde es vom Bund nach dem Ja des Parlaments am 14. Mai 2014 in Kraft gesetzt.

 

Zweck dieses Übereinkommens ist es, «den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.»

 

Es geht also darum, die Würde von Menschen mit Behinderungen zu achten, deren Autonomie und Unabhängigkeit zu fördern unter Einschluss der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Das bedeutet neben deren Nichtdiskriminierung eine volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, Chancengleichheit sowie Zugänglichkeit zu öffentlichen Einrichtungen.

 

Gemeinden sind gefordert.

 

Im Kanton Zürich findet deshalb am 11. November 2026 erneut ein Austausch unter Gemeindeverantwortlichen statt, der aus Sicht des Schweizerischen Gemeindeverbandes

«auch für andere Kantone oder kantonale Gemeindeverbände als Anregung dienen» könnte.

 

Ich habe deshalb Viktoria Würtz, Juristin bei der Koordinationsstelle Behindertenrechte Kanton Zürich nachgefragt, was vom Anlass zu erwarten ist.

 

 

Viktoria Würtz, Was ist das Zielpublikum dieser Veranstaltung?


Das Netzwerktreffen richtet sich in erster Linie an Mitarbeitende von Zürcher Städten und Gemeinden, die sich mit der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) befassen. Angesprochen sind insbesondere Personen, die innerhalb ihrer Verwaltung für die Umsetzung der BRK verantwortlich oder daran beteiligt sind.

Wie viele Teilnehmende erwarten Sie?

Wir erwarten rund 20-30 Teilnehmende.

Ist es die erste Veranstaltung dieser Art?

Nein. Das BRK-Netzwerk Städte und Gemeinden besteht seit 2022 und trifft sich zweimal jährlich. Die Netzwerktreffen dienen dem Erfahrungsaustausch zwischen den Zürcher Städten und Gemeinden und ermöglichen es, voneinander zu lernen und Erfahrungen bei der Umsetzung der UNO-BRK auf kommunaler Ebene zu teilen.

Sind Resolutionen zu erwarten?

Nein. Das Netzwerktreffen ist als Austausch- und Vernetzungsveranstaltung konzipiert. Im Zentrum stehen der Erfahrungsaustausch, das Lernen voneinander und praxisnahe Lösungsansätze für die Umsetzung der UNO-BRK auf kommunaler Ebene. Resolutionen oder formelle Beschlüsse sind nicht vorgesehen.