Bestehen Abgangsentschädigungen? Wie sieht es in Ihrer Gemeinde aus? Dies fragten wir von kurzem in einer Blitz-Umfrage. Hier kommt das Ergebnis: Freiwilligenarbeit, Milizsystem, Ehrenamt: Noch immer ist das Wirken auf der kommunalen Ebene nicht gleichzusetzen mit irgendeinem «Job», einer Anstellung, einem Arbeitnehmerverhältnis und einem herkömmlichen Broterwerb. Es ist Ehrensache.

 

Das Ergebnis der Umfrage spricht eine deutliche Sprache: Uber 90 Prozent aller Antwortenden geben klar zu verstehen, dass eine Abfindung kein Thema in ihrer Gemeinde sei.

 

Einige geben allerdings «Dienstaltersgeschenke» pro Amtsjahr. So beispielsweise CHF 100.- pro geleistetes Amtsjahr. Oder 1/10 einer Jahresentschädigung – ebenfalls pro Amtsjahr. Eine interessante Lösung offeriert Meggen am Vierwaldstättersee: Hier gilt das Folgende: «Liegt das Datum der Abwahl weniger als 3 Monate vor dem Ablauf der Amtsperiode, besteht der Lohnanspruch für die drei auf das Datum der Abwahl folgenden Monate.»

 

Die Antworten wurden insbesondere aus Gemeinden in den Kantonen Basellandschaft, Luzern, Zürich, Schwyz und Bern sowie Aargau abgegeben. Einige der Antworteten repräsentierten Gemeinden mit mehr als 20’000 Einwohnende, die Kleinste (Lütisburg) zählte rund 1500 Einwohner.

 

Es ist somit keineswegs so, dass Abfindungen zwingend umso wahrscheinlicher werden, je grösser eine Gemeinde ist. Abgangsentschädigungen, Goldene Fallschirme oder Abfindungen: Wie auch immer der monetäre Zustupf benannt ist, er hat keine grosse Konjunktur auf der kommunalen Ebene der Schweiz.