Weichenstellung gegen Wohnungsnot

 

Der Bundesrat will den Wohnungsbau fördern. Er lockert deshalb den Ortsbildschutz und gibt den Gemeinden mehr Spielraum.

 

 

22.09.2026 – Im ISOS gibt der Bundesrat mehr Spielraum für die Gemeinden: Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz – kurz ISOS – hat in den vergangenen Jahren manchen Gemeinderat, Bauherrn und Ortsplaner zur Verzweiflung gebracht. Der Schutz wertvoller Ortsbilder ist zwar schon unbestritten. Problematisch wurde es aber dort, wo aus einem Inventar in der Praxis ein Hindernis für Verdichtung, Wohnungsbau oder energetische Erneuerung (sprich Solaranlagen) wurde.

Nun korrigiert der Bundesrat. Auf den 1. November 2026 bereits ändert er die ISOS-Verordnung. Besonders interessant für die Gemeinden ist der neue Absatz 3 von Artikel 11. Finde ich jedenfalls.

Dort steht künftig ausdrücklich: «Die Kantone und Gemeinden können bei ihren Planungen von den Erhaltungszielen abweichen, wenn aufgrund der Interessenabwägung nach Artikel 3 der Raumplanungsverordnung andere Interessen überwiegen.» Das ist ein wichtiger Satz.

ISOS bleibt nach wie vor eine bedeutende Grundlage für den Ortsbildschutz. Aber seine Erhaltungsziele sind bei kommunalen und kantonalen Planungen nicht automatisch das letzte Wort. Eine Gemeinde darf andere Interessen dagegen abwägen – beispielsweise die Schaffung von Wohnraum, eine qualitätsvolle Innenverdichtung oder andere gewichtige öffentliche Interessen. Überwiegen diese, darf sie vom ISOS-Erhaltungsziel abweichen.

Damit erhalten Gemeinden natürlich nicht einfach einen Freipass zum Bauen. Sie müssen die Interessen weiterhin sorgfältig ermitteln, gegeneinander abwägen und ihren Entscheid nachvollziehbar begründen. Aber genau das entspricht dem Wesen der Raumplanung: verschiedene öffentliche und private Interessen gegeneinander abzuwägen, statt einem einzigen Interesse von vornherein Vorrang einzuräumen.

Dass es zu dieser Präzisierung kommt, ist zu begrüssen. Und ein Kompliment gebührt auch dem Parlament. Verschiedene parlamentarische Vorstösse haben den Finger auf einen wunden Punkt gelegt. Besonders deutlich tat dies die Motion des St. Galler Ständerats Benedikt Würth, welche die Aufgabenteilung im Denkmal-, Heimat- und Ortsbildschutz grundsätzlich zur Diskussion stellte. Auch weitere Vorstösse verlangten mehr Klarheit bei der Anwendung des ISOS.

Der politische Druck war berechtigt. Denn ein Inventar des Bundes darf nicht dazu führen, dass die Gemeinden ihre eigentliche Aufgabe aus den Händen geben müssen: die räumliche Entwicklung ihres Gemeindegebiets unter Abwägung aller relevanten Interessen zu gestalten.

Der Bundesrat geht nun einen pragmatischen Weg. Er schafft das ISOS nicht ab und schwächt den Ortsbildschutz nicht grundsätzlich. Aber er stellt klarer heraus, dass Ortsbildschutz eines von mehreren Interessen ist.

 

Für die Gemeinden bedeutet das: mehr Spielraum – und gleichzeitig mehr Verantwortung.