
Nettoverschuldung in Luzerner Gemeinden weiter rückläufig
Die acht Finanzkennzahlen der Gemeinden im Kanton Luzern zeigen auf, wie sich die kommunalen Haushalte entwickeln. Damit stellt der Kanton Transparenz her, die auch für andere Stände Vorbild sein könnte.
Nach HRM2 gibt es diese acht Finanzkennzahlen:
- Nettoverschuldungsquotient
- Selbstfinanzierungsgrad
- Zinsbelastungsanteil
- Nettoschuld pro Einwohner/in
- Nettoschuld ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner/in
- Selbstfinanzierungsanteil
- Kapitaldienstanteil
- Bruttoverschuldungsanteil
Diese Kennzahlen dienen als Steuerungs- und Kontrollinstrument. Der Kanton definiert dafür Bandbreiten.
Fazit der aktuellen Analyse (Medienmitteilung LUSTAT):
Die Nettoverschuldung in den Luzerner Gemeinden ist weiter rückläufig
Die Nettoverschuldung (mit und ohne Spezialfinanzierungen) ist im Kantonsmittel weiter rückläufig, was eine positive Entwicklung bei den drei Kennzahlen Nettoverschuldungsquotient sowie Nettoschuld pro Einwohner/in mit und ohne Spezialfinanzierungen nach sich zieht.
Von den fünf bevölkerungsstärksten Luzerner Gemeinden halten 2025 Luzern, Kriens und Horw alle Vorgaben der Finanzkennzahlen ein.
Von den 79 Luzerner Gemeinden erfüllen aber nur 49 sämtliche Vorgaben der Finanzkennzahlen vollständig. Das sind 4 Gemeinden weniger als im Vorjahr. Die Anzahl der nicht erfüllten Grenzwerte hat bei den Gemeinden um 27 auf neu 93 zugenommen. Eine Entwicklung die zu Debatten führen dürfte.
30 Gemeinden halten 2025 die Vorgaben von mindestens 1 Kennzahl nicht ein. 24 Gemeinden erfüllen die Vorgaben von 2 oder mehr Kennzahlen nicht. Maximal werden die Vorgaben von 6 der 8 Kennzahlen nicht eingehalten (Gemeinden Eich, Schenkon, Schlierbach).
Die Vorgabe bei der Kennzahl Zinsbelastungsanteil wird hingegen erfreulicherweise von allen 79 Luzerner Gemeinden vollständig eingehalten. Der Grenzwert bei der Kennzahl Kapitaldienstanteil wird von 78 Gemeinden eingehalten. Grossmehrheitlich eingehalten werden die Grenzwerte der Kennzahlen Bruttoverschuldungsanteil und Nettoverschuldungsquotient. 5 bzw. 6 Gemeinden liegen jedoch über der definierten Höchstgrenze.
Liegen kommunale Finanzkennzahlen ausserhalb der definierten Bandbreite, hat der Gemeinderat diese Abweichung zu begründen und nötigenfalls Korrekturmassnahmen aufzuzeigen bzw. umzusetzen.
