Die Doppelabstimmung zum Bargeld hatte früher mehr Tücken als heute. Ein Blick zurück ins Chaos von 1920.

 

08.02.2026 – Liebe Gemeindeverantwortliche! Seid froh, dass Ihr es heute einfacher habt beim Auszählen einer Abstimmungsvorlage mit Initiative und Gegenvorschlag! Vor 106 Jahren sah es noch anders aus. Am 21. März 1920 wurde über Spielbankenverbots-Initiative und ihren Gegenvorschlag abgestimmt. Das pure Chaos. Knackpunkt war die Ermittlung des absoluten Mehrs.

 

In den Kantonen wurde das Resultat auf nicht weniger als sieben verschiedene Arten ermittelt. In drei Anläufen versuchte das Parlament, das Ergebnis zu erwahren und brauchte dafür ein ganzes Jahr. Am Ende stimmten die Ratsherren einem Resultat zu im Wissen, dass es Unregelmässigkeiten gab. Weil diverse Kantone die Stimmzettel bereits vernichtet hatten, war das tatsächliche Abstimmungsresultat überhaupt gar nicht mehr zu ermitteln.

 

Schicksalshaft war die Vorgabe, dass Initiative und Gegenvorschlag auf einem und demselben Stimmzettel zu figurieren hatten. Zweimal Ja machte den ganzen Stimmzettel ungültig, zweimal Nein oder zweimal leer hingegen war gültig und beides erhöhte natürlich die Zahl des absoluten Mehrs. So konnte eine Vorlage mit mehr Ja als Nein abgelehnt sein, weil sie einfach das erforderliche Mehr nicht schaffte.

 

Die Kantone waren überfordert.

 

Die meisten Kantone haben eine unterschiedliche Anzahl von gültigen Stimmen für Initiative und Gegenvorschlag.

 

In vielen Kantonen wurde offensichtlich das Mehr für beide Fragen getrennt errechnet. Alle Ja- und Nein-Stimmen zur Initiative wurden zusammengezählt, durch zwei dividiert und um eins ergänzt. Das war dann das Mehr für die Initiative. Genauso wurde der Gegenvorschlag behandelt.

 

Ein weiteres Verfahren bestand darin, dass die Ja und Nein-Stimmen der Initiative durch zwei dividiert und um eins ergänzt als absolutes Mehr für beide Vorlagen gewertet wurden.

 

In NW wurden die Ja und Nein des Gegenvorschlags zusammengezählt. Dann wurde diese Zahl halbiert. Dann wurden die beim Gegenvorschlag ungültigen Stimmen dazugezählt. Plus 1. Das ergab das absolute Mehr. Und zwar für die Initiative.

 

GE tat dasselbe wie NW, aber umgekehrt, für die Initiative.

 

SH addierte alle Ja und Nein von IV und GV zusammen und dividierte diese Zahl durch vier. Plus eins ergab das absolute Mehr.

 

GL behauptete, 719 Stimmende hätten doppelt leer und ungültig gestimmt, weil die Zahl der ungültigen und leeren Stimmabgaben beim Gegenvorschlag 1854, bei der Initiative aber nur 1135 betragen hatte. (1854-1135 = 719). Diese Zahl wurde von der Gesamtzahl der eingelangten Stimmzettel von 5688 in Abzug gebracht. Damit verblieben als gültige Stimmzettel die Zahl von 4969, somit das absolute Mehr bei 2485.

 

Häufig wurde das doppelte Ja als gültig, das doppelte Nein hingegen als ungültig gewertet.

Auch kam es vor, dass die Zahl der gültig Stimmenden kleiner war als die Summer der Ja und Nein zur Initiative. Auch wurden oft Stimmzettel, die nur ein Ja oder ein Nein aufwiesen und die andere Frage unbeantwortet liessen, zu den gültigen Stimmzetteln gerechnet.

 

Das EJPD legte im Nachgang das Zählverfahren fest. Initiative und Gegenvorschlag trotzdem weiterhin auf demselben Stimmzettel. So dauerte es fast 100 Jahre, bis ein Verfahren eingeführt wurde, das so korrekt ist, dass Sie, liebe Gemeindeverantwortliche, bei der Bargeld-Initiative und dem Gegenvorschlag korrekt ermitteln können.

 

Übrigens: Die Initiative wurde angenommen.

 

Ps. Noch immer wird ab und zu das jetzt korrekte Verfahren angezweifelt. So meinte jüngst ein Journalist in der NZZ, man müsse das Verfahren umkehren: Zuerst sei die Grundsatzfrage zu stellen, ob man überhaupt etwas revidieren wolle. Erst wenn diese Frage von Volk und Ständen beantwortet sei, gehe es darum, in der Stichfrage zu entscheiden, ob man die Initiative oder den Gegenvorschlag präferiere. Doch das geht fehl, denn jemand, der den bisherigen Status Quo nur dann verändern will, wenn die Initiative am Schluss siegt, kann das nicht zum Ausdruck bringen. Es stehen somit drei gleichwertige Optionen zur Wahl: Der Status Quo (der schon mal die Doppel-Hürde von Volks- und Ständemehr schaffte) und Initiative und Gegenvorschlag.

 

Dieser Beitrag ist mit Unterstützung von Hans-Urs Wili entstanden, der Ex-Sektionschef der Bundeskanzlei war und zuständig für Nationalrats-Wahlen und alle Volksinitiativen.