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05.10. NR ja zu mehr Sonntagsverkäufen mit 97:95. parl.ch – Genf erlässt Leitfaden zur Videoüberwachung. Fast alles ist der Gemeinde verboten. Videoüberwachung ist zwar rechtlich zulässig, unterliegt aber strengen Regulierungen. Jede Installation muss durch einen konkreten Bedarf gerechtfertigt sein, über eine ausreichende Rechtsgrundlage verfügen und die Grundsätze der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Beschränkung des Überwachungsbereichs, des…