Gemeinderäte sollen nicht weniger als 5000 Seelen vorstehen. Dieses Mindestmass einer Gemeindegrösse fordert ein früherer Gemeindeammann aus dem Kanton Aargau. 

Ennetbaden, 22.04.2025 – «Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört.» Dieser Satz von Willy Brandt kommt einem in den Sinn, wenn man an eine gelungene Fusion von zweien oder mehreren Gemeinden denkt. Doch meist sind es harzige, langwierige und kontroverse Bemühungen, die voraus gehen und meiner Erinnerung nach nur in einem Fall war es ein Erdrutsch: In Glarus, wo aus insgesamt 68 kommunalen Institutionen auf einen Schlag drei wurden. Mit zweifelhaftem Resultat.

Sollen Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnenden fusionieren? Kurt Schmid meint ja und begründet dies in einem Beitrag der Aargauer Zeitung vom 22. April 2025. Er weiss, wovon er spricht, war er doch 28 Jahre lang Gemeindeammann von Lengnau, eine Gemeinde im Surbtal im nördlichen Kanton Aargau, im Zurzibiet gelegen. Zudem ist er als Gemeindeberater unterwegs und hat unter anderem zusammen mit Bruno Gretener, auch er ein ehemaliger Gemeindeammann, das Handbuch «Einmaleins der Kommunalpolitik» verfasst.

Nicht alle, die sich mit Gemeindethemen wissenschaftlich auseinandersetzen, teilen Schmids Auffassung. So stellt etwa Christoph Schaltegger von der Universität die Gegenfrage, wieso genau auf die Zahl von 5000 abgestellt werde. «Gibt es dazu Studien? Die Erfahrungen aus Glarus zeigen, dass bei Fusionen viel schief gehen kann.» Auch Daniel Kübler, Professor am Institut für Politikwissenschaft der Universität Zürich, äussert sich sehr dezidiert: «Ich habe eine klare Meinung zu dieser Frage, die sich auf Evidenz langjähriger Forschung zum Thema stützt: es gibt keine allgemeingültige ideale Gemeindegrösse. Vielmehr kommt es immer auf die konkrete Situation an, und die konkreten Probleme, die sich daraus ergeben.»

So bleibt die Aussage von Kurt Schmid aus der Praxisbeurteilung. Doch auch solche können helfen, das Thema sinnvoll zu bereichern.

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