Komunalmanagement, 07.10.2022 – «Serengeti darf nicht sterben» titelten wir vor dem Urnengang in Meggen zur Abschaffung der Gemeindeversammlung. Es kam wie in der grossen Wildnis auch: Immer mehr Tierarten sterben aus, und Meggen schmiss die Gemeindeversammlung auch hin, fuhr sozusagen damit ins Wasser. Schade. In einer Stellungnahme gegenüber Hofer Kommunalmanagement würdigt Prof. Dr. Reiner Eichenberger von der Universität Freiburg i.U, den Einsatz für ein Überleben von Gemeindeversammlungen. «Ich freue mich, dass Sie sich für die Gemeindeversammlung einsetzen». Wichtig sei insbesondere, so Eichenberger weiter, dass eine intensive Diskussion stattfinde mit Abänderungsvorschlägen, die zuweilen gar auch Erfolg haben können.

 

Bedeutsam sei auch die Rolle der Rechnungsprüfungskommission (oder Geschäftsprüfungskommission resp. Finanzkommission). Zusammen mit Mark Schelker hat Reiner Eichenberger die Funktion dieser Kommissionen in den Gemeinden mit Gemeindeversammlung vertieft erforscht. Dabei kam das Team zum Schluss, dass die Institution Gemeindeversammlung in Kombination mit einer gut funktionierenden, starken Kommission bessere Politikergebnisse zu liefern vermöge als ein Parlament. Die Stärke werde durch drei Aspekte gemessen: Kann sie vor oder nur hinterher, also nach Entscheidungen, Stellung nehmen; kann sie nur zum Gesamtbudget etwas sagen oder auch zu den Einzelgeschäften und kann sie eigene Gegenvorschläge einbringen.

Das Resultat der Forscher ist aus unserer Sicht insofern von Bedeutung, als normalerweise die Gemeindeversammlung vis a vis von Urnenabstimmungen gesehen wird und nicht im Gegensatz zu Parlamenten.

 

Dass eingeführte Gemeindeparlamente zugunsten von Gemeindeversammlungen wieder abgeschafft werden können, zeigt ein Blick in den Kanton Schaffhausen. In der Gemeinde Thayngen (5700 Einwohnende) wurde eine Volksinitiative der Sozialdemokraten zur Abschaffung des Gemeindeparlaments (Einwohnerrat, 15 Mitglieder) eingereicht. Die Exekutive stimmte der Initiative zu. Die Legislative habe sich zwar bewährt, sei aber nicht unbedingt erforderlich. Das Gemeindeparlament folgte der Empfehlung. Nun findet am 12. März 2023 die Volksabstimmung über die SP-Initiative statt. Wird sie angenommen, muss eine Vorlage für die Wiedereinführung der Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Varianten sind möglich. Dies im Rahmen einer Revision der Ortsverfassung.

 

Die Gemeindeversammlung als Dreh und Angelpunkt zwischen der Szylla der Urnengänge und der Charybdis von Gemeindeparlamenten. Es bleibt spannend.