Das ist natürlich übertrieben. Ganz dicht geschlossen sind in «Hombi» die Schalter für die Bevölkerung nicht. Aber drastisch ist die Massnahme schon und wirkungsvoll, aber möglicherweise wirklich unumgänglich.

 

Weil das Personal fehlt, müssen Schalter geschlossen bleiben. Zumindest zeitweise. Betroffen ist das Bauamt. Hier kann das Tagesgeschäft aktuell nur dank dem Engagement von temporären Mitarbeitenden, sogenannten Springern, überhaupt aufrechterhalten werden.

 

Es werde um Verständnis gebeten, schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung an Ihre Bewohnerschaft. Neu ist das Hochbausekretariat nur noch an Nachmittagen geöffnet. Dies deshalb, um «diese Dienste möglichst effizient einsetzen zu können». Es ist übrigens empfehlenswert, die Öffnungszeiten vor dem Behördengang zu konsultieren. Sie sind nämlich oft anders. Am Montag ist bis 18:30 jemand da, von Dienstag bis Donnerstag springt der Springer bis 16:30 ins Hochbau-Büro und am Freitag will er nach 16:00 in den wohlverdienten Wochenendurlaub fortspringen. Aber das steht ja alles auf der Gemeindewebseite…

 

Während Ökonomen darüber spekulieren, ob bei Fachkräftemangel höhere Löhne eine Kur wären oder mehr Freizeit, weil das die Steuerlast nicht erhöht, bleibt für Schweizer Gemeinden das Thema insbesondere bei den Bauverwaltungen sehr virulent.

 

Die Bauverwaltungen sind in sehr vielen Schweizer Gemeinden ein Sorgenkind. Täglich höre ich Klagelieder wie schwierig es sei, Personal dafür zu finden.

 

Ob Schalterschliessungen und der Abbau des Publikumsverkehrs die Lösung sind, bleibt offen. Hombrechtikon ist zwar nicht die einzige Gemeinde in Schweizer Kantonen, die zu dieser drastischen Massnahme greift. Aber sicher eine, die dafür nicht vom Kanton Zürich gerügt wird.

 

Arthur Helbling nämlich, Leiter des Gemeindeamtes des Kantons Zürich, gibt auf Anfrage von Kommunalmanagement bekannt: «Das kantonale Recht macht den Gemeinden keine Vorgaben hinsichtlich der Öffnungszeiten ihrer Verwaltung. Die kantonale Gemeindeaufsicht kommt nur zum Zug, wenn in einer Gemeinde Ordnungswidrigkeiten vom Gemeinderat nicht behoben werden. Zuständig fürs aufsichtsrechtliche Einschreiten wäre der Bezirksrat Meilen (vgl. § 166 Gemeindegesetz). Weil das Verkürzen von Schalteröffnungszeiten wegen Personalmangels keine Ordnungswidrigkeit darstellt, besteht meines Erachtens auch kein Anlass zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen.»