Viele Gemeinden unternehmen vieles, um mit Namen in der Zeitung Erwähnung zu finden. Sie wollen, dass sie positiv in der Öffentlichkeit erscheinen. Dass ihre Standortfaktoren gebührend gewürdigt werden.
Doch oft ist es leider nicht so. Die Medien greifen Themen auf, die sie selber wählen und sind selten bereit, eine Image-Story zu publizieren.
So auch in Wittenbach. Die St. Galler Gemeinde mit knapp 10000 Einwohnern hätte vor allem im Bereich Wohnen einiges zu bieten. Die Preise sind moderat und es sind noch einige Angebote verfügbar. Im Weltwoche-Rating schneidet denn auch die Ortschaft im Einzugsbereich des Bodensees gut ab. Im Bereich Wohnen Rang 244 von fast 1000 geprüften Gemeinden.
Doch die Zeitung „Blick“ hatte ein anderes Thema im Sinn und stellte die Gemeinde nicht gerade ins allerbeste Licht. Thematisiert wurde eine diskutable Vergabepraxis im Zusammenhang mit einem 26 Mio-Neubau eines Schulhauses.
Nun ist die Vergabepraxis in vielen Gemeinden ein Zahnkapfel. Da ist zum einen das lokale Gewerbe das zum Zug kommen will. Da ist aber zum Anderen die Anforderung, kostenbewusst mit dem Steuerfranken umzugehen, was häufig auch einen Auswärtigen als Lieferanten zum Zug kommen lässt.
So sind die Gemeindeverantwortlichen in der Zwickmühle und im Dilemma. Einerseits wollen und müssen sie die Wirtschaft vor Ort fördern, anderseits dürfen sie dieselbe auch nicht mit allzuhohen Steuern belasten. Und die Einwohnerschaft auch nicht. So kann eine Wirtschaftsfördermassnahme auch eine negative Wirtschaftskomponente enthalten und es stellt sich die Frage, was man höher gewichten will.
Der „Blick“ gewichtete wohl etwas anderes höher: Ob bei Vergabepraktiken Vetternwirtschaft im Spiel ist. Der Leiter der Baukommission der Schulbehörde von Wittenbach – so wird aufgelistet – berücksichtigte Firmen, die direkt oder indirekt mit seiner Person in einer familiären Beziehung standen.
Ist das schlecht oder darf man das? Ich denke das Wichtigste ist, dass der Schulhausneubau qualitativ und finanziell korrekt abläuft. Die Bauqualität muss stimmen und es darf keine Budgetüberschreitungen geben. Und die Vergabe muss neutral erfolgen. Ein Ausschlussgrund darf aber eine Verwandtschaft nicht darstellen. Denn wäre das so, könnte das in extremis auf ein Berufsverbot der Verwandtschaft hinauslaufen. Dies ist besonders stossend an Orten, wo die Auswahl der Anbieter gar nicht so gross ist. Das einheimische Gewerbe zu stärken und zu fördern gehört zum Job von Gemeindebehörden. Egal ob hier Verwandtschaften vorliegen. Verwandtschaft bedeutet zudem nicht in allen Fällen auch Freundschaft. Hier gälte es auch zu differenzieren, was aber niemand tut. Manchmal ist die Bindungskraft von Bekanntschaften sogar noch grösser als bei Verwandten. Und hier stellt auch nicht automatisch jeder gleich einen Vetternwirtschafts-Vorwurf in den Raum.
Der „Blick“ insinuiert, dass die Vergabepraxis in Wittenbach nicht ganz ok war. Zu Ende gedacht würde das aber bedeuten, dass der Gemeinderat niemandem mehr einen Auftrag geben darf, den er bereits gut kennt. Eine solche Entwicklung wäre aber ja geradezu absurd.
So bleibt unter dem Strich als Fazit: Die Vergabe muss rechtskonform ablaufen, was offenbar in Wittenbach der Fall war. Zu diesem Schluss musste der Journalist auch gelangen nachdem er die angegriffene Person zu Wort hat kommen lassen.
Nichtsdestotrotz stellt sich für eine Gemeinde die Frage: Wie schaffen wir es, dass wir positiv in den Medien Erwähnung finden? Eine Antwort darauf ist sicher der angstfreie Umgang mit Anfragen seitens der Medien.
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