Riniken, 23.10.2024 – Die Schweiz ist Innovationsweltmeister, die Schweiz beherbergt attraktivste Städte der Welt und doch sinkt in der Schweiz die Standortqualität in einem wesentlichen Punkt. Die Verfahrensdauer bei Baubewilligungen nimmt stetig zu.

Dies zeigen Zahlen, die von der UBS zusammengetragen und vom Realestatereview veröffentlicht worden sind. Verantwortlich für die Zahlen ist Matthias Holzhey, Head Swiss Real Estate UBS Switzerland.

Bereits eine Studie des SECO hatte zum Ergebnis, dass Baubewilligungsverfahren effizienter gestaltet werden könnten. 20 Gemeinden in 10 Kantonen wurden analysiert. 13 Handlungsempfehlungen wurden aufgereiht. Massnahme Nummer eins ist die Steigerung der Qualität der Gesuchsunterlagen. Viele Baugesuche sind schlecht oder unvollständig vorbereitet. Eingereicht werden oft lückenhafte Unterlagen oder es fehlen wichtige Angaben. Als weitere Massnahme sieht die Studie die Durchführung von abgekürzten Verfahren in Einzelfällen vor. Wie diese Einzelfälle aussehen müssen, ist allerdings nachvollziehbar zu definieren.

Eine Reduktion der Anzahl von Rekursinstanzen führt ebenfalls zu einer durchschnittlichen Beschleunigung der Verfahren. Ein weiteres Beschleunigungspotential birgt auch der Wechsel vom schriftlichen zum mündlichen Verfahren.

Auch die Auslagerung von Baubewilligungsverfahren – vor allem für kleinere Gemeinden – sticht als empfohlene Massnahme sehr hervor. Wie dies in zahlreichen Aargauer Gemeinden geschehen ist. «Die Sicherstellung der fachlichen Kompetenz in sehr kleinen Gemeinden wird als grosse Herausforderung anerkannt», schreiben die Autoren. Wichtig sei auch die Einführung von e-Government-Plattformen. Diese müssten allerdings schweizweit kompatibel sein. Solche Plattformen könnten dann jedoch auch als Datenbasis Verwendung finden für statistische Auswertungen und Dokumentationen. Mediations- und Einigungsverfahren sollten – dies als abschliessende Empfehlung – ebenfalls dazu beitragen, dass Verfahren für Baubewilligungen rascher und konfliktärmer abgewickelt werden könnten.

Und zu guter Letzt sollten Behörden bereit sein, ihre Beratungsleistungen gerade vor dem Start einer Eingabe zu verstärken und Interessenten nicht mit einer simplen e-mail auf kostenpflichtige Vorverfahren zu verweisen, wie dies jüngst in einer Luzerner Gemeinde geschah.