«Nur für dienstlichen Gebrauch». Wer das liest, weiss, was jetzt kommt, ist vertraulich. Steht gar «streng vertraulich» drauf, ist gewiss, dass es wirklich nur für meine Augen bestimmt ist. Am besten ich verbrenne es gleich vor der Lektüre.

Der Umgang mit behördlichen Dokumenten erlebt gerade in den USA Hochkonjunktur. Was zuerst Trump angekreidet worden war, trifft nun auch Biden. Vertrauliche Dokumente wurden in privaten Wohnungen resp. Garagen aufbewahrt. Wobei der Anwalt von letzterem – ein Mann namens Sauber (Nomen est Omen) proaktiv für Rückgabe sorgte. Was nun den moralischen Unterschied darstellt in Dingen, die bei Lichte betrachtet dieselben sind.

Auch in der Schweiz ist das Thema ab und zu virulent. Ich erinnere mich an Elisabeth Kopp, die Bundesratsanträge an ihren Gatten Hans W. gab und dieser brachte Randnotizen an. Das wurde medial geächtet. Doch darüber wurde nichts geleakt. Es kam erst raus im Zusammenhang mit Untersuchungen. 

Ganz anders heute: Das Umfeld von Bundesrat Alain Berset hatte gemäss Einvernahmeprotokollen (es gilt die Unschuldsvermutung) Inhalte aus geheimen Dokumenten über bevorstehende Covid-Entscheide der Landesregierung an ein Zürcher Medienhaus weitergegeben. Es wird spannend sein, die Folgewirkungen zu beobachten. Vor allem vor dem Hintergrund, dass auch die Wahrheit darüber nur durch eine Amtsgeheimnisverletzung zutage trat.

Was mich interessiert, ist die Ebene der Gemeinden. Wie geht die Spitze von Gemeinden mit vertraulichen Dokumenten um? Besteht ein Bewusstsein für die Notwendigkeit, vertrauliche Informationen zu bewahren?

Eine keineswegs repräsentative Umfrage von mir bei einigen mir persönlich bekannten Spitzenkräften in Gemeinden zeigt: Es gibt Regeln und man hält sich an das Geheimhaltungsprinzip. Es gilt ja für alle der Art. 320 des Strafgesetzbuchs. Wie Martin Süess, Leiter der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau auf Anfrage von Kommunalmanagement betont, werden alle Gewählten bei der Inpflichtnahme formell darauf hingewiesen. 

Zudem ist, gemäss dem Gemeindegesetz klar geregelt, dass Sitzungen des Gemeinderats nicht öffentlich sind und auch Protokolle nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Dasselbe gilt für Stimmverhältnisse eines Beschlusses. Weitere Details regelt das Gesetz über die Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen. 

Aber, wie es beispielsweise Roger Bachmann, der Stadtpräsident von Dietikon ausdrückt: «Es liegt an den Führungspersonen ein Auge darauf zu halten, dass die Bestimmungen eingehalten werden, wobei das mit Augenmass geschehen soll – schliesslich basiert eine gute Zusammenarbeit und Firmenkultur auch auf Vertrauen…»

Gerne möchte ich es aber noch etwas detaillierter wissen. Hier deshalb eine Umfrage für Sie. Wie geht Ihre Gemeinde mit dem Thema der Geheimhaltung um? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen.

Bild: Bruno Hofer und Starryai.