Rinken, 28.03.2024 – Nidwaldner Gemeinden sollen künftig vorsehen dürfen, dass die Gesamterneuerung ihrer Exekutiven (Administrativer Rat) alle vier Jahre stattfindet und es nicht alle zwei Jahre eine Teilerneuerung gibt. Dies in Analogie an die Amtsdauer der kantonalen Legislative (Landrat), der ebenfalls vier Jahre dauert. Dies ist im Vorentwurf einer Teilrevision des Gemeindegesetzes enthalten. Bevor diese bearbeitet werden kann, ist jedoch auch die Kantonsverfassung zu ändern.

Kompliziert und langwierig? Allenfalls sogar sonderbar, wenn man mit anderen Kantonen vergleicht, wo die Amtsdauern bei Gemeinden mit jener der kantonalen Legislative synchronisiert ist und kaum verordnete Teilerneuerungen stattfinden?

Nur auf den ersten Blick. Heute ist es in Nidwaldner Gemeinden so, dass alle zwei Jahre eine Teilwahl der Exekutiven stattfinden muss. Dies hat ihren Grund: Man will verhindern, dass eine Situation entsteht, in der niemand mehr Bescheid weiss. Eine als Zweitakter gestaffelte vierjährige Amtsdauer sichert die Kontinuität.

Ob die USA Vorbild dieser Regelung sind, wie die schweizerische Bundesverfassung generell, ist nicht überliefert. Dort jedoch wird alle zwei Jahre ein Drittel des Senats für eine Amtsdauer von sechs Jahren neu gewählt. Auch dies garantiert Kontinuität.

Doch das Thema der Kontinuität ist auch in Nidwalden heutzutage wegen der Fluktuation in den Exekutiven etwas überholt. Die einen treten zurück mitten in einer Amtsperiode und müssen ersetzt werden. Da dies offenbar mehr und mehr vorkommt, haben die Gemeindeschreiber des Kantons Nidwalden bereits 2014 eine Revision der Gesetzgebungen angeregt. Allerdings weniger wegen diesem Wahlthema als darum, weil es immer mehr zu Rechtsunsicherheit kam bei der Auslegung der Vorschrift, wonach die Gemeinde-Exekutive (administrativer Rat) Kommissionen für bestimmte Aufgaben bestellen konnte. Diese sollen neu auch Verfügungen erlassen können, sofern dies geregelt ist. Mehr Delegation also.

Und wie es bei Revision so ist: Der Appetit kommt mit dem Essen. So werden eine ganze Reihe von Vorschriften ebenfalls einer Reform unterzogen. So werden beispielsweise die Gemeindeversammlungen neu organisiert. Der Gemeinderat erhält mehr Zeit für die Vorbereitung und bei jedem Geschäft ist eine Schlussabstimmung zwingend.

Dem Vernehmen nach steht zu erwarten, dass die Neuerungen im Herbst des kommenden Jahres eingeführt sind. Die Verfassungsreform schaffte eine erste Hürde im Kantonsparlament ohne Gegenstimme. Wer sich für die ganze Vorlage interessiert: Hier der Link dazu: