
Stuttgart definiert eine KI-Strategie
Im Rahmen der digitalen Transformation will die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg eine Starthilfe für den Einsatz der KI in der Stadtverwaltung anbieten.
03.10.2025 – Darf und soll eine Gemeinde KI nutzen für das Tagesgeschäft? Wer dazu Nein sagt, kann unter Umständen grosse Potentiale verpassen. Wer Ja sagt, dem stellen sich vermutlich aber eine Unzahl weiterer Fragen: Für welche Tätigkeiten kann KI zum Einsatz kommen? Verändert der Einsatz von KI unsere internen Abläufe? Löst der Einsatz von KI unser Fachkräfteproblem? Oder viel einfacher: Was geschieht mit den Daten? Wo sind diese gespeichert? Hat Donald Trump darauf Zugriff?
Darum finde ich es gut, dass Stuttgart eine KI-Strategie definiert hat, die den Menschen ins Zentrum stellt. Der wichtigste Grundsatz darin lautet wie folgt: KI ist eine Assistenztechnik. Das bedeutet, der Mensch fällt weiterhin die Entscheide. KI darf nicht autonom handeln. Das ist eine Weichenstellung.
Das Ziel bestehe darin, den Bürgerservice zu verbessern. Die Verwaltung soll weiterhin betont menschenzentriert sein. Es geht also darum, Prozesse zu beschleunigen, zu erleichtern und die Arbeitslast zu mindern.
KI darf also genutzt werden, um datenbasierte Analysen zu beschleunigen, Recherchen auf eine breitere Basis zu stellen und so fundiertere Entscheid zu ermöglichen als heute.
Rechtlich passt die KI-Strategie von Stuttgart in den Rahmen der KI-Verordnung der Europäischen Union. Diese will Vertrauen und Excellenz im Umgang mit KI-Systemen fördern, Sicherheitsstandards stärken und gleichzeitig die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen. Die Vorschrift folgt einem risikobasierten Ansatz in vier Stufen. Als inakzeptabel werden beispielsweise Social-Scoring-Systeme zur Bewertung von Bürgerinnen und Bürger gewertet, wie sie offenbar in China an der Tagesordnung sind. Ferner ist vorgesehen, dass eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn eine Webseite einer Gemeinde zB. einen Chatbot für Bürgeranfragen bereitstellt.
Demokratien bieten die Vorteile, Zugriffe des Staates auf die Freiheiten der Bürgerschaft zu begrenzen. Die technischen Möglichkeiten machen deutlich, wie wertvoll solche Staatssysteme geworden sind.






