In den Schweizer Gemeinden ist in aller Regel der Gemeindepräsident in Personalunion auch jene Führungskraft, die für die Standortförderung zuständig ist. Dies ergibt eine nicht repräsentative Umfrage von Hofer Kommunalmanagement AG im Abonnentenkreis des Kommunal-Newsletters.

In über 70 Prozent der Fälle hat sich somit die Devise «Standortförderung ist Chefsache» durchgesetzt. Weitere Nennungen erhielten die Kategorien «Eine zuständig erklärte Person», sowie «eine Person in der Verwaltung». Eine externe Mandatierung wurde in keiner Antwort erwähnt. Ebenso ungenannt blieb der Gemeindeschreiber als zuständige Person für die Standortförderung. Was nicht heissen will, dass dies nie vorkommt.

Die Umfrage wurde in der Zeit vom 11.11.2021 bis zum 06.12.2021 durchgeführt. Das Resultat deckt sich mit Beobachtungen verschiedener Experten der Branche. In vielen Fällen wird in Schweizer Gemeinden die Standortförderung eher pragmatisch betrieben.

Zu den Themen der Standortförderung in einem systematischen Sinn verstanden zählen die drei Bereiche Standort-Entwicklung, Standort-Management und Standort-Kommunikation.

Mit diesen Dienstleistungen steht Hofer Kommunalmanagement AG auf der Seite der innovativen, wettbewerbsorientierten, modernen und zukunftsgerichteten Gemeinden in der Schweiz. Wo man das Beste gibt für seine Bewohnerschaft und die Unternehmen. Zur perfekten Standortförderung führen acht konkrete Schritte.

Schritt 1

Standortbestimmung: Welches sind unsere Vorzüge? Wo haben wir Nachteile? Welches sind unsere Wettbewerbsgemeinden? Das Merkblatt „Standortbestimmung“ zeigt die Details. Möglich ist auch die Durchführung eines «Quicks», die das Gemeinde-Rating vertieft analysiert.

Schritt 2

Standortziele: Eine Gemeinde muss wissen, wohin die Reise gehen soll. Schlafgemeinde, Wohngemeinde, Werk-Gemeinde? Überaltert, dynamisiert, ghettoisiert, lebendig? Aufstrebend, überrollt, entleert, herausgefordert? Die in der Gemeinde bestehenden Leitbilder, Visionen und Legislaturziele geben Auskunft über diese Grundlagen. Mehr Details wie das konkret gemacht wird, finden Sie im Merkblatt „Standortziele“.

Schritt 3

Standortplanung: Die raumplanerischen Grundlagen und Rahmenbedingungen geben vor, was wo entstehen darf oder soll. Darüberhinaus geht es aber oft auch um Projekte zur Verbesserung von verschiedenen Situationen wie beispielsweise Verkehr, Gesundheit, Bildung, Versorgung, Kriminalität, Soziales oder auch Umwelt. Hierzu ist oft ein konzertiertes Vorgehen über Jahre hinweg nötig. Mehr Details über das Wie und die Umsetzung finden Sie dazu im Merkblatt „Standortplanung.“

Schritt 4

Ansiedlungsmanagement: Firmen und gute Steuerzahler sollen zu uns kommen. Dazu braucht es ein Ansiedlungsmanagement

Strukturen und Prozesse dazu im Merkblatt “Ansiedlungsmanagement“ beschrieben. (Mit Bonus-Linksammlung zu aktuellen Beispielen).

Schritt 5

Wirtschaftsförderung: Dabei geht es um die Bestandespflege. Firmen, die sich bei uns angesiedelt haben oder schon lange hier sind, sollen sich weiter entwickeln können und zufrieden sein am Standort. Hierzu ist es notwendig, eine Reihe von Massnahmen und Aktionen zu pflegen, die diesen Zielsetzungen dienen. Eine Liste aller Massnahmen sowie nützliche Typs für deren Nutzung finden sich im Merkblatt „Wirtschaftsförderung“. (Mit Bonus-Linksammlung zu aktuellen Beispielen)

Schritt 6

Wohnortförderung: Analogie zur Wirtschaftsförderung. Die  „Wohnortförderung“ strebt die Zufriedenheit der Einwohnerinnen und Einwohner an und beinhaltet alle Aspekte die das Zusam-menleben und die Atmosphäre fördern. Dazu gehören neben der Versorgungslage das Vereins- und Freizeitangebot, der kulturelle Kult und Massnahmen der Naherholung und des Tourismus. Weitere Details sind zu finden im Merkblatt „Wohnortförderung“. (Mit Bonus-Linksammlung zu aktuellen Beispielen)

Schritt 7

Standortinformation: Hier wird geprüft, ob ob unsere Alltagskommunikation dem erforderlichen Standard entspricht.  Wie wird wann worüber an wen in welcher Form kommuniziert? Antworten auf diese und weitere damit im Zusammenhang stehende Fragestellungen liefert das Merkblatt „Standortinformation“, (Mit Bonus-Linksammlung zu aktuellen Beispielen)

Schritt 8 

Standortvermarktung: Massnahmen für eine erhöhte Präsenz Ihrer Gemeinde in der öffentlichen Wahrnehmung. Projektorientierte Sondermassnahmen. Über Konzeption und Umsetzung orientiert das Merkblatt „Standortvermarktung“.

Sie haben nun den Vita Parcours mit den acht Stationen durchlaufen. Somit sind Sie gerüstet, eine perfekte Standortförderung zu betreiben. Doch es verbleibt eine letzte Frage: Wer macht Standortförderung? Aus meiner Sicht ist es wichtig, eine Person fix mit dieser Aufgabe zu betrauen und ihr finanzielle und personelle Unterstützung zukommen zu lassen. Die Standortförderung Ihrer Gemeinde muss von aussen wahrnehmbar sein.

Ihr

Bruno Hofer

06.12.2021