Am 27. Dezember 2021 habe ich im Blog die Frage gestellt, ob in Ihrer Gemeinde das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester noch erlaubt sei.

Auslöser dafür war ein Beschluss der Gemeinde Leuggern, der Feuerwerk betraf. Dabei ging es zwar nicht um Silvester (wie in einer Erstfassung des Beitrags erwähnt), sondern darum, dass es keine Sonderbewilligungen mehr geben sollte durchs Jahr hindurch für Knallerei-Aktivitäten.

Nichtsdestotrotz wurde die Umfrage rege genutzt. Rückmeldungen aus 38 Standorten trafen ein. Und siehe da: In mindestens vier Gemeinden ist das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester nicht mehr vollumfänglich erlaubt. In einer Gemeinde ist es zum Beispiel so, dass seit ca. 2019 nur noch Vulkane und dergleichen erlaubt sind. Kontrolliert werde es nicht, man höre aber ab und an einzelne Raketen, die abgeschossen würden. Es seien aber nicht besonders viele. Eine Gemeinde meldete eine empfohlene Zurückhaltung. Eine weitere Gemeinde meinte, man würde ein Verbot begrüssen.

Antworten trafen aus insgesamt 38 Standorten ein. Kommentare dazu wurden in 27 Fällen abgegeben. Einige Zitate aus den Kommentaren:

«Verbote reizen mehr als sie nützen.»

«Hört auf mit Verboten allenthalben!»

«ist einfach ein weiterer Schritt in die Bevormundung der Bürger.»

«Je dichter wir zusammenleben, desto grösser wird der Reglungsbedarf. Trotzdem denke ich, sollten wir mit Verboten zurückhaltend sein.»

«Es besteht kein Verbot, findet meist nur im kleinen privaten Rahmen statt. «

Ihre Teilname offenbart haben folgende Gemeinden: Basel, Kemmental, Baden, Lützelflüh, Aarburg, Rickenbach, Röschenz, Elsau, Zell ZH, Zürich Rüdtligen-Alchenflüh, Niederhasli, Beinwil, Zug, Oberuzwil, Ort, Gams, Rheinfelden, Bözen etc., Reichenburg /SZ), Rietheim, Bad Zurzach.

Fazit: Feuerwerk am Silvester hat noch immer hohe politische Akzeptanz.

Ihr

Bruno Hofer

31.12.2021