Wenn eine Gemeinde auf die Digitalisierung setzt, ist sie modern. Behördengänge können elektronisch abgewickelt werden, im öffentlichen Raum wird die neue Technologie wo immer möglich eingesetzt. Ein Ort entwickelt sich zu einer Smart City. Sensoren messen Besucher- und Verkehrsströme und bieten Grundlagen für eine bedarfsgerechte Steuerung.

 

Doch, wo Daten gesammelt oder Dienstleistungen verändert – will heissen neu elektronisch – angeboten werden, stellen sich ethische Fragen. Wie stellt man sicher, dass Menschen ohne Zugang zur digitalen Welt trotzdem auf ihre Rechnung kommen? Oder was geschieht mit Daten, die von Sensoren erfasst und zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden? Wem gehören die Daten? Wer darf diese nutzen? Wie ist der Schutz der Persönlichkeit sichergestellt?

Für all diese Fragen hat nun die Stadt Luzern eine Lösung bereit. Als erste Gemeinde der Schweiz setzt sie einen Ethikbeirat für Smart City-Projekte ein. Sie steht unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Peter G. Kirchschläger, umfasst sieben Personen und arbeitet ehrenamtlich auf jeweilige Anfragen des Stadtrates oder der Luzerner Verwaltung.

Sie tagt voraussichtlich zweimal jährlich, formuliert ethische Grundsätze und gibt Empfehlungen bezüglich konkreter Vorhaben ab. Sie kann auch autonom Themen aufgreifen, welche einen Bezug zur Umsetzung von städtischen Smart-City Projekten haben. Der Einsatz des Ethik-Beirats ist vorerst auf fünf Jahre limitiert, im Sinne eines Pilotprojekts. All seine Empfehlungen werden öffentlich gemacht werden.

Ob die Einsetzung des Ethik-Beitrags zu einer Beschleunigung oder Verzögerung von Smart-City Projekten führen wird, dürfte offenbleiben. Es könnte sich jedoch für viele andere Standorte lohnen, zu beobachten, welche ethischen Grundsätze aus deren Arbeit entstehen.