Viele Gemeinden kennen das Problem. Und Albinen im Wallis hat es nun mal abklären lassen. Ob als erste weiss ich natürlich nicht. Worum geht es? Sie wissen es: Verwaltungsräte tagen geheim. Was verhandelt wird darf nicht ausposaunt werden. Es herrscht die Schweigepflicht. Das Problem: Gemeinden entsenden oft ihre Ratsmitglieder in Verwaltungsräte von öffentlichen Institutionen. Dort geben sie – instruiert vom Gemeinderat – Impulse und Inputs. Zurückmelden dürfen sie aber nichts. So lauten zumindest die Reglemente. Was in der Praxis passiert ist eine andere Sache. Es wird pragmatisch zu und her gehen, denke ich. Nun: Die Gemeinde Albinen im Wallis fand: Das wollen wir genauer wissen. Professor Dr. Markus Schefer von der Uni Basel erhielt einen Auftrag. Jetzt kommt er auf 18 Seiten zum Schluss: Es besteht eine Auskunftspflicht. Zitat aus dem Gutachten: «Der von der Gemeinde Albinen in den Verwaltungsrat delegierte Verwaltungsrat ist berechtigt, dem Gemeinderat von Albinen über die Unternehmenspolitik und Geschäftsführung so weit Bericht zu erstatten, als dies zur Ausübung des Weisungsrechts des Gemeinderates notwendig ist.» Auf den Fall stiess ich übrigens deshalb, weil es mich wunder nahm, was in Albinen aus der Idee wurde, Siedlern unter 45 Jahren Prämien für den Hausbau zu zahlen. Aber das kläre ich dann später mal.
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