Raumplanung ist ein zentraler Faktor für Standortförderung. Ohne Raumplanung keine Entwicklung. Arealentwicklung ist ohne Sachverstand der Raumplanung nicht möglich. Auf kommunaler, regionaler, kantonaler und auch nationaler Ebene: Das Regelwerk der Raumplanung ist entscheidend. Ist es klar und deutlich ausgestaltet, bestehen Rahmenbedingungen, mit denen gearbeitet werden kann. Wenn nicht, vergeht Zeit. Und Realisierung geschieht nicht.

Nicht immer sind die Disziplinen der Standortförderung mit jenen der Raumplanung eine deckungsgleiche Schnittmenge. Exponenten der Standortförderung können nicht immer schlank mit jenen der Raumplanung kommunizieren und gemeinsam Projekte schaffen.

Umso wichtiger ist es, dass die Regelwerke eindeutig sind. Leider hat die jüngste Revision des Raumplanungsgesetz diese Vorgaben nicht erfüllt. So hat es jedenfalls Alain Griffel in der Neuen Züricher Zeitung festgestellt.

Der Staatsrechtler Alain Griffel schiesst aus allen Rohren gegen die Gesetzesrevision, die vom Parlament soeben von Stapel gelassen wurde (einstimmig!) und den Gegenvorschlag darstellt zur Landschaftsschutzinitiative, die bereits bedingt zurückgezogen wurde. In einem nzz-Forumsartikel vom 08.11.2023 unter dem Titel «Parallelwelt Bundeshaus» listete er die folgenden 7 Hauptgründe gegen die jüngste Revision auf:

  1. Revision wird von der gesamten Fachwelt als untauglich und kontraproduktiv angesehen.
  2. Bauen ausserhalb der Bauzonen wird nicht erschwert, sondern angekurbelt.
  3. Diffuse Formulierungen im Gesetz schafft gesetzgeberische Unbestimmtheit.
  4. Die neue Regelung wird zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führen
  5. Die konzeptionelle Grundlagenarbeit fand nicht statt.
  6. Die Betroffenen wurden viel zu früh einbezogen.
  7. Das ARE hat das Fuder überladen.

Griffels Widerspruch kommt nicht von ungefähr. Er ist nah dran am Thema und war sogar Mitglied bei Pro Natura und der Stiftung Landschaftsschutz. Dort kündigte er jedoch seine Mitgliedschaft, als absehbar war, dass jene Kreise, die hinter der Landschaftsinitiative standen, bereit waren, diese Gesetzesrevision für so gut zu befinden, dass sie gestützt darauf den oben erwähnten bedingten Rückzug antraten.

Was sagt die Lobby der Raumplaner dazu? Nun, Sie teilt zwar die Kritik in wesentlichen Punkten. Es gelangt dieser Lobby aber offenbar nicht, Aspekte in den parlamentarischen Prozess einzubringen. So wird jetzt halt lamentiert, nachdem man zu wenig oder zu wenig erfolgreich lobbyiert hat. Nun hofft man jetzt auf die Verordnungsvernunft der Landesregierung. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Für Griffel ist sie bereits tot. Sein Schlusswort im Artikel ist deutlich: «Irgendwann resigniert man.»