Was beim Wald schon lange gilt, soll neu auch im Siedlungsgebiet eingeführt werden. Für jeden Baum, den man fällt, muss ein neuer gepflanzt werden. Für jeden Quadratmeter, den man verbaut, muss ein anderer entstehen. Das will eine Ständeratskommission.

 

Auslöser dieser Reformidee ist – wie so oft in der Schweizer Politik – eine Volksinitiative. Das Thema ist lebendig. Insbesondere nach einem jüngsten Urteil des Bundesgerichts. Es hatte nämlich im April anhand eines Falles im Kanton Luzern festgehalten, dass betroffene Gebäude auch dann zurückgebaut werden müssen, wenn der illegale Bau oder der Ausbau mehr als 30 Jahre zurückliegt.

 

Am 12. März 2019 lancierte das Komitee «Landschaftsinitiative» mit Raimund Rodewald aus dem Wallis eine Initiative zur Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet. Klare Grenzen für Bauten ausserhalb der Bauzonen sollten gesetzt werden. Das Begehren wurde am 08.09.2020 mit 104’487 gültigen Unterschriften eingereicht. Am meisten Unterschriften kamen aus den Kantonen Bern und Zürich.

 

Parallel, resp. im Vorfeld zur Diskussion über dieses Begehren legte der Bundesrat mit Botschaft vom 31.10.2018 eine zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vor mit Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die Kantone sollten einen grösseren Spielraum erhalten. Der Nationalrat beschloss jedoch am 03.12.2019, gestützt auf den Antrag der UREK vom 24.06.2019 und insbesondere mit den Stimmen der Landwirtschaft mit 108 zu 83 Stimmen Nichteintreten.

 

Eine Ständeratskommission hat nun einen anderen Vorgehensvorschlag. Sie will die zweite Etappe durchziehen und als Gegenvorschlag zur oben erwähnten Landschaftsinitiative konzipieren. Die Zahl aller Gebäude ausserhalb von Bauzonen soll – wie jene der Bäume beim Walderhaltsprinzip – stabilisiert werden. Für die Beseitigung einer ausserhalb der Bauzonen errichteten Baute wird durch die Kantone eine Abbruchprämie bezahlt. Der Bund refinanziert teilweise.

 

Der Ansatz erscheint auf den ersten Blick bestechend. Der Grundgedanke besteht ja darin, das Bauen ausserhalb von Bauzonen in den Griff zu bekommen. Allerdings ist fraglich, ob der Ansatz gelingt.

 

Sowohl jetzt als auch nach der Neuregelung liegt die Ausführung in der Hand von Gemeinden und Kantonen. Wozu dies geführt hat, sieht man heute: Zahlreiche Bauten ausserhalb von Bauzonen werden bewilligt. Der Rückbau von illegalen Bauten wird nicht vollzogen, wie das Urteil des Bundesgerichts aufzeigt. Das Problem liegt also nicht bei fehlenden oder mangelhaften Gesetzen, sondern im Vollzug von vorhandenen Rechtsmitteln. Das Thema ist ein Beleg dafür, wie die Gesetzesflut wuchert. Man macht eine neue Regelung, statt dass man die bestehende endlich anwendet.

 

Ihr

 

Bruno Hofer, 04.05.2021