
Über Dinge zu schreiben, die schon fast nicht mehr relevant ist, ist an sich obsolet. So ist jede Zeile zum Rahmenabkommen eigentlich eine vergeudete. Und ich hätte es auch nicht gemacht, wäre da nicht Gregor Rutz. Der SVP-Politiker stellt in der NZZ vom 14.04.2021 nämlich die These auf, dass das Rahmenabkommen, würde es denn angenommen, Einfluss auf die Gemeinden hätte, wenn es um Standortförderung geht. Und Standortförderung ist halt mein Thema.
Es geht um die staatlichen Beihilfen. Diese sind – aus Sicht der EU – eben nicht statthaft. Mit dem Rahmenabkommen würde das auch für die Gemeinden gelten. Und das geht so: Die Festlegung von Steuersätzen und die Berechnung des steuerbaren Einkommens in Gemeinden liegt in deren Kompetenz. Die EU hatte aber vor Jahren kritisiert, zu tiefe Steuersätze widersprächen dem Beihilfenverbot. Dies führte 2019 zu einer umfassenden Unternehmenssteuerreform auf Bundes- und danach auch auf kantonaler Ebene.
Aehnliche Fragestellungen würden sich ergeben bei einem Rahmenabkommen. Das Beihilfenrecht der EU sei – so Rutz – ein Minenfeld. Die EU verbiete staatliche Beihilfen, die Schweiz aber nicht. Gemeinden in der Schweiz können deshalb Massnahmen der Wirtschaftsförderung treffen, um beispielsweise einer Unternehmung den Schritt, sich vor Ort anzusiedeln, zu erleichtern. Gleiches gilt auch für gut betuchte Privatpersonen. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Masche der tiefen Steuersätze nicht mehr so gut zieht wie früher. Vgl. Gebremster Steuerwettbewerb – Gemeinden punkten mit anderen Vorteilen.
Zudem könnte es gut sein, dass nicht wenige Gemeinden froh sind, wenn die anderen nicht mehr mit Steuervorteilen punkten dürfen. Nicht nur in Brüssel, auch hierzulande in der Schweiz ist nicht wenigen der Steuerwettbewerb ohnehin ein Dorn im Auge.
Somit ist das Rahmenabkommen auch aus Sicht der Gemeinden eine heikle Angelegenheit mit Vor- und Nachteilen. Es lohnt sich, Vor und Nachteile einer Zustimmung vertieft zu prüfen und den Entscheid nach Abwägen aller Vor- und Nachteile zu fällen. Es gibt jedoch in jedem Fall Gewinner und Verlierer, ob mit oder ohne Rahmenabkommen.