Bundesrat Albert Rösti soll dafür sorgen, dass bei Bahnhöfen mehr Veloparkplätze entstehen. Dies fordert Mitte-Nationalrat Philipp Kutter in einer am 15. Dezember 2022 eingereichten Motion. Damit ein Bahnhof «gut funktionieren» könne, müsse er auch mit dem Fahrrad möglichst direkt erreichbar sein, begründet der Stadtpräsident von Wädenswil seinen Vorstoss, der im UVEK zur Behandlung überwiesen werden wird. Alle Städte und Gemeinden mit Bahnhof sind davon betroffen.

 

Der Bedarf sei ausgewiesen, urteilt Kutter auf Anfrage von Kommunalmanagement: «Dafür sorgt unter anderem. das neue eidgenössische Veloweggesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Dieses fordert an Bahnhöfen zweckmässige und ausreichende Veloparkierungsanlagen. Wer soll das bezahlen? Der Bahninfrastrukturfonds (BIF) solle dies zumindest mitfinanzieren, findet Kutter. Mit welcher Begründung soll diese Massnahme der lokalen Standortförderung mit Bundesgeldern finanziert werden? «Das neue Gesetz über die Velowege schreibe zweckmässige und ausreichende Veloparkieranlagen an Bahnhöfen vor», argumentiert Kutter.

 

Kutter weiss zu differenzieren. «Soweit Shopping-Angebote zu einem Bedarf an Veloparkplätzen führen, sollen die Immobilienerträge der Bahnunternehmen beigezogen werden.» schreibt er in der Begründung. 

Kutter ortet aktuell ein Problem: Die Finanzierung von Bahnhof-Veloparkierungsanlagen wird sehr uneinheitlich gehandhabt. Teilweise werden solche Anlagen über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) vom Bund mitfinanziert. In anderen Fällen werden sie über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) unterstützt. Oder die Bahnunternehmen erstellen für ihre kommerzielle Flächen Veloparkplätze.

 

Kutter will mit seinem Vorstoss eine Klärung bewirken. «Die heisse Kartoffel der Finanzierung soll nun endlich angepackt und nicht immer bloss herumgereicht werden.»