Rinken, 11.12.2024 – Unlängst fiel mir eine Statistik in die Hände, die zwar nicht ganz neu ist, mich aber dennoch aufhorchen liess. Sie besagt, dass die Gewässerausscheidung in den Gemeinden noch nicht überall vollzogen ist (um es diplomatisch auszudrücken), und deren Abschluss mit eigentümerverbindlicher Festlegung zum Teil weit in der Zukunft angesiedelt ist. Ich hätte gedacht, die Vorschrift, die im Jahre 2011 im Umfeld der Renaturierungsinitiative in Kraft trat, sei auf besseren Wegen. Doch einer Kantonsumfrage aus dem Jahre 2023 zufolge, sind die meisten Stände erst gegen Ende der Dekade bereit oder sogar noch später. Dennoch: Drei Kantone waren bereits fertig: Uri, Genf und Jura. In diesen Kantonen haben alle Gemeinden ihre Pflicht bereits erfüllt. Im Kanton Jura sind das immerhin 51 Gemeinden, im Kanton Genf 45, im Urnerland 19.

Die Gewässerausscheidung hat zum Zweck, die Folgen des Klimawandels für die Gewässer abzumildern und einen Beitrag an den nachhaltigen Schutz vor Hochwassern zu leisten. Zudem fördert sie die Biodiversität, trägt zu einem attraktiven Landschaftsbild bei und dient damit der Naherholung.

Die Festlegung der Gewässerausscheidung enthält Baueinschränkungen und eine eingeschränkte landwirtschaftliche Bewirtschaftung, die ganz ohne Dünger und Pflanzenschutzmittel auskommen muss. Zur Abgeltung sind Direktzahlungen vorgesehen. Die Festlegung ist erst dann erfolgt, wenn sie eigentümerverbindlich ist. Einige Kantone sehen in diesem Zusammenhang als Zwischenschritt noch eine behördenverbindliche Festlegung vor.

Die nachfolgende Grafik zeigt, wo die Kantone stehen. Dabei fällt auf, dass zehn Kantone noch keine Gemeinden auflisten können, die ihre behördenverbindliche Festlegung vorgenommen haben. Auf der gegenüberliegenden Seite liegt zB. der Kanton Schaffhausen, wo nur noch 3 von 26 Gemeinden keine Festlegung verzeichnen oder die Arbeit noch nicht begonnen hat.

In vielen Fällen handelt es sich allerdings um schwierige Prozesse. Teilweise musste auch schon das Bundesgericht angerufen werden. In vielen Gemeinden wird die Frage auch zusammengelegt mit raumplanerischen Vorhaben, die oft über die Kantonsgrenze hinausgehen. Der Klimawandel und die ständig zunehmenden Grossereignisse im Wetterbereich zeigen aber auf, dass es sich lohnt, diese Problemstellung zu priorisieren, auch wenn dadurch oft zeitraubende Mitwirkungsprozesse nötig werden.

Bruno Hofer