Die Frage, ob private Sicherheitsfirmen oder staatliche Sicherheitskräfte für bestimmte Situationen am besten geeignet sind, ist eine ständige Debatte. Es besteht kein Zweifel, dass private Unternehmen Flexibilität und Erfahrung in ihrem Bereich bieten, während staatliche Kräfte für beide Seiten ein größeres Gefühl der Legitimität haben. Andererseits verfügen die von einem privaten Unternehmen eingestellten Sicherheitskräfte möglicherweise nicht über den gleichen Ausbildungsstand wie die von der Polizei beschäftigten Personen. Darüber hinaus könnte man argumentieren, dass es schwieriger ist, private Firmen zur Rechenschaft zu ziehen als staatliche Stellen zu kontrollieren. Letztendlich hängt die Entscheidung darüber, welche Art von Sicherheitsmaßnahmen am besten geeignet ist, von der jeweiligen Situation ab und muss sorgfältig abgewogen werden, bevor Maßnahmen ergriffen werden.

Oft wird das Thema in den Medien detailliert erörtert. Dabei kommen zahlreiche offizielle Institutionen zu Wort: der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter oder die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und direktoren.

Da das Thema für viele Gemeinden Relevanz aufweist, die publizierte Recherche jedoch manchmal ergänzungsbedürftig ist, haben wir René Leuenberger gefragt. Leuenberger ist Inhaber und Chef der Firma Outsec in Dietikon und notabene ein Content Partner von Hofer Kommunalmanagement AG.

Herr Leuenberger: Wie beurteilen Sie die Diskussion über den Gegensatz von privater und öffentlicher Sicherheit in Schweizer Gemeinden?

René Leuenberger: Aus meiner Sicht sollte man hier keinen Gegensatz konstruieren. Ich gebe Ihnen ein konkretes Beispiel: Wenn es Sinn macht, an einem neuralgischen Punkt in einer Gemeinde eine präventive sichtbare Sicherheitspatrouille einzusetzen, kann die offizielle Polizei dies vielleicht leisten, evtl. aber auch nicht, und zwar dann, wenn sie zum Beispiel wegen eines Falles von häuslicher Gewalt plötzlich abgezogen werden muss. Dann ist die Präsenz abgezogen.

Kommunalmanagement: Sie sind also der Meinung, dass solche Rundgänge an Privat ausgelagert werden sollen?

René Leuenberger: Wir bleiben jedenfalls dauerhaft da, wenn wir diesen Auftrag haben. Mit geht es vor allem darum, zu betonen, dass private Sicherheitskräfte gegenüber einer offiziellen staatlichen Polizei keineswegs einen Gegensatz darstellen müssen, sondern eine sinnvolle Ergänzung sind.

Kommunalmanagement: Wie sieht es jedoch mit dem Gewaltmonopol aus?

René Leuenberger: Wir wollen das Gewaltmonopol des Staates in keiner Weise in Diskussion ziehen. Es ist ja auch nicht so, dass private Sicherheitsleute selber Festnahmen oder Personenkontrollen durchführen können. Wir sammeln lediglich Informationen und geben diese weiter.

Ob im Einzelfall eine private Sicherheitsfirma beigezogen werden soll, um Anliegen von Recht und Ordnung zu erfüllen, bleibt somit eine Fragestellung, die je nach Örtlichkeit vermutlich unterschiedlich beantwortet werden müsste. Einfache Präventionspatrouillen oder Kontrollen des Ruhenden Verkehrs können durchaus an private Sicherheitsfirmen ausgelagert werden. Es hängt von der Gefährdungslage ab, von der Verfügbarkeit der offiziellen Sicherheitskräfte und nicht zuletzt auch von den kommunalen Budgets.