Die Mitbestimmung der Bevölkerung auf kommunaler Ebene wird auch vom Bundesgericht gestützt. Dies zeigt ein neues Urteil für den Kanton Genf.

Mitbestimmung, Mitwirkung, Einbezug der Bevölkerung: All diese Möglichkeiten der Partizipation erhalten mehr und mehr an Bedeutung.

Dies zeigte auch jüngst eine Veranstaltung auf, die von unserem Content Partner Konova in Schlieren durchgeführt wurde. Dort ging es unter anderem um Teilnahme beim Basler Waldrecht, einem Autobahn-Vorhaben in Biel und weiteren Beispielen. Das Fazit ist deutlich: Einbezug ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg von Vorhaben auf kommunaler Ebene.

Dieser Entwicklung, diesem Trend, trägt nun auch das Bundesgericht Rechnung. In einem neuen, aus meiner Sicht symbolträchtigen Entscheid trägt das oberste Gericht der Schweiz der Demokratie als Schlüsselelement der Gestaltung des öffentlichen Raumes Rechnung.

Konkret ging es um eine Volksinitiative. Diese verlangte einen stärkeren Einbezug von Gemeinden und Bürgern, wenn es um die Ausarbeitung und die Annahme von Quartierplänen geht. Das unter dem Titel «für eine demokratische Stadtentwicklung» eingereichte Begehren wurde zuerst vom Kanton für ungültig erklärt, weil die Ausweitung dieser Mitspracheinstrumente in der Verfassung keine Grundlage finde. Das Bundesgericht sieht es aber genau umgekehrt. Dass keine Grundlage bestehe, erlaube zur Annahme, dass eine Ausweitung nicht verboten sei.

Diese quasi-Umkehr der Beweislast ist interessant. Bisher war die Hierarchie klar. Zuerst die Verfassung, darauf abgeleitet die Gesetze und weiter unten dann die Verordnungen. Gesetze mussten sich auf Artikel in Verfassungen abstützen, also «abgefedert» sein, um überhaupt angepackt werden zu können.

Die Demokratie, die Mitwirkung spricht offenbar eine andere Sprache. Sie ist auf einer noch höheren Ebene anzusiedeln. Man könnte schon fast den Spruch aus Lausanne so interpretieren: Mitbestimmung geht immer vor.

Ich bin gespannt, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Zukunft in unseren Gemeinden auslöst.