Die Wohnortförderung in Ebikon hat einen Dämpfer erlitten. Eine geplantes Bauvorhaben wird vom Luzerner Regierungsrat in letzter Minute abgesetzt. Was ist passiert? Eva Maria Bucher-Haefner (62), Milliardärserbin und Tochter des AMAG-Gründers Walter Haefner, wollte in Ebikon auf dem ehemaligen AMAG-Areal eine Wohnüberbauung realisieren, das Projekt Sagenmatt. Am 27.09.2020 hätte die Volksabstimmung über eine entsprechende Umzonung stattfinden sollen. Die briefliche Abstimmung ist längst im Gang. Doch Mitte Woche, wenige Tage vor der Abstimmung, verfügt der Kanton Luzern einen sofortigen Stopp: die Abstimmung musste abgesagt werden. Die Abstimmungsunterlagen hätten Formfehler enthalten. Warum so spät? Warum überhaupt? Die Abstimmungsunterlagen sind ja schon lange versandt. Fakt ist, dass der Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde erhielt. Fakt ist jedoch auch, dass er nicht auf die Beschwerde eintreten konnte, weil sie zu spät eintraf! Warum also überhaupt handeln? Warum nicht warten bis nach der Abstimmung? Sind die Beschwerdegründe überhaupt stichhaltig? Haben sie die freie Willensbildung wirklich beeinflusst, wie der Regierungsrat geltend macht? Fand eine vertiefte Abklärung überhaupt statt? Es wird von Mängeln in der Kurzvorlage (siehe Link) gesprochen, obwohl die Gesamtvorlage auf der Webseite der Gemeinde gut einsehbar und somit öffentlich ist. Die gedruckte Kurzfassung ist lediglich als Orientierung gedacht. Wer will, kann sich problemlos detailliert orientieren. Wir leben im digitalen Zeitalter! Zudem ist Information auch eine Aufgabe der Abstimmungskomitees. Soll ein Gemeinderat wirklich tausende von Bäumen fällen, um Bücher zu drucken mit allen Unterlagen  zu komplexen Vorlagen? Wer zahlt das, und wer liest das? Zu hoffen ist, dass der Ebikoner Gemeinderat diesen Fall kontert und bis ans Bundesgericht weiterzieht. Soll es wirklich Schule machen, dass jedermann mit einem Schreiben an eine obere Instanz die Stimmbürger aushebeln kann und die Demokratie blockiert? Warum haben die Beschwerdeführer erst so spät reagiert? Haben Sie überhaupt genau gelesen, oder taten sie es bewusst so spät? Dann wäre es aber Trölerei und unfaires Kalkül – beides darf vom Gesetz nicht gestützt werden. Der Regierungsrat begründet seinen Entscheid aufsichtsrechtlich. Das Bundesgericht soll prüfen, ob diese Begründung statthaft ist. Wäre es so, hätte der Regierungsrat nämlich selbst seine Aufsichtspflicht verletzt. Er hätte sofort nach Erscheinen des Abstimmungsbüchleins handeln müssen. Lässt er Zeit verstreichen, weil er nicht genau hinschaut, handelt er fahrlässig.

[button url=”https://hofer-kommunalmanagement.ch/wp-content/uploads/2020/09/20200809_GE_Abstimmungsbotschaft_A5_vInteraktiv.pdf” ]Die Abstimmungsvorlage Sagimatt[/button]