
«Man merkt, dass Zug serviceorientierter ist als Luzern und für die Bürger da ist und nicht umgekehrt.» Wer dies sagt, ist weder ein Unbekannter noch ist er uninformiert. Es ist Benjamin Koch, neuer Präsident des Wirtschaftsverbandes der Stadt Luzern. Im Interview mit der Luzerner Zeitung vom 06.09.2021 spricht er Klartext.
Im Rahmen der Covid-Pandemie habe bei den Härtefallgesuchen der Kanton Luzern das ganz gut gemacht, jedenfalls besser als viele andere Kantone, allerdings weniger gut als etwa der Kanton Zug. Dieser sei bei der Bearbeitung der Gesuche deutlich schneller und effizienter gewesen. Und dann folgt der oben zitierte Satz wonach man merke, dass Zug serviceorienter sei als Luzern und für die Bürger da sei und nicht umgekehrt.
Und zeigt damit auf, was dem Thema Standortförderung Drive gibt: Das Vergleichsbeispiel. In die Förderung eines Standortes müsste sich eine Behörde nicht einmischen, wenn andere Gemeinden es auch nicht täten.
Weil der Wettbewerb jedoch spielt, ist Beobachtung Pflicht und Handeln angesagt. Achtet man nicht auf Qualität geschieht das, was nun in der Luzerner Zeitung gelesen werden muss: Man erhält schlechte Noten und ist verstimmt.
Natürlich bleibt die Frage offen, ob die Kritik von Benjamin Koch wirklich berechtigt ist. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Behörden von Luzern bereits an Koch appelliert haben, Beispiele zu nennen für seine Behauptung. Doch wer Recht hat oder nicht sagt uns nicht das Licht wie in der Show mit Michael Chance (1, 2 oder 3) sondern der Eindruck eines Einzelnen zählt genug. Koch hat sicher nicht nur seine eigene Meinung geäussert, sondern wird unterstützt.
Doch nehmen wir die Aussage mal auseinander. Was macht Zug besser? Die Exegese ergibt zweierlei Stichworte: Da ist zum einen der Service. Und da ist zum anderen die Grundhaltung. Serviceorientiertheit und Kundenfokus.
Für Behörden ein schwieriges Thema, ich weiss: Denn in erster Linie sind sie nicht dem Bürger verpflichtet, sondern dem Gesetz. Es sind ausführende Behörden von rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie wirken im Rechtsstaat und müssen sicherstellen, dass die Ordnung aufrechterhalten wird. Das kann beim Kunden zu Enttäuschungen führen. Und das ist zuweilen zwingend der Fall. Es ist zwar schon so, dass die Verwaltung für den Bürgen da ist, aber sie muss für alle gleich gut da sein. Auch das kann, individuell erlebt, zu Ungerechtigkeiten führen.
Bei dieser Betrachtung dürfen wir jedoch heutzutage nicht mehr stehen bleiben. Sich hinter Paragrafen zu verstecken, zieht nicht mehr. Derselbe Bürger, der für Recht und Gerechtigkeit ist, möchte auch gut bedient werden. Und nun sind wir am Punkt: Es ist nämlich durchaus möglich, gesetzliche Spielräume zu nutzen um einen Customer-oriented Service zu gewährleisten. Und dies scheint in Zug eher die Grundhaltung darzustellen als in Luzern.
Ohne beide Standorte gegeneinander ausspielen zu wollen: Die Entwicklung von Zug als Cluster der Innovation in den letzten Jahren hat offensichtlich nicht nur mit Steuererleichterungen zu tun. Service spielt mit. Für die Firmen da sein, sie kennen, ihnen zuhören, sie abholen, einbeziehen, auf sie eingehen. Das macht gute Standortförderung aus. Wer blind fliegt, kann zwar gut unterwegs sein aber er weiss nicht, wo er landet.
Anderseits wäre es auch falsch, die Luzerner Standortförderung als minderwertig hinzustellen. Die Arbeit von Ivan Buck scheint weitherum grosse Akzeptanz zu geniessen und seine Budgets bringt er jeweils auch ins Trockene. Das sind Leistungsausweise. Zudem haben viele Ansiedlungen in den letzten Monaten gezeigt, dass die Luzerner Standortförderung sehr gut aufgestellt ist.
Somit wird auch verständlich, dass Koch’s Kritik sich weniger an die Standortförderung richtet als an die kantonale Verwaltung. Und auch hier liegt in der Tat der bereits oben angesprochene Zielkonflikt. Kantonale Vollzugsbehörden müssen Gesetze des Bundes und ihre eigenen vollziehen, korrekt handeln, gleiches gleich beurteilen und auch für sie hat der Arbeitstag eine begrenzte Zahl von Stunden.
Das Denken der Standortförderungen kommt jenem der Unternehmer näher: Sie sind Macher und wollen vollziehen und loslegen. Naturgemäss wirken dann Behörden als Antagonisten. Sie müssen den Mahnfinger hochhalten und gut abwägen und allenfalls auf die Bremse treten.
Dennoch bleibt eines klar: Standortförderungen stehen im Wettbewerb und Gemeinden ebenso. Firmen, die an einem Standort wenig wertgeschätzt werden, sind eher bereit, weiterzuziehen. Eine Bestandespflege im Rahmen der Wirtschaftsförderung ist geboten. Man muss wissen, welches die Befindlichkeiten sind und ob Wegzugsgelüste bestehen. Auch ist es notwendig, ortsansässige Firmen miteinander in Kontakt zu bringen. Gemeindevorstände müssen zeigen durch Taten, dass es wirklich so ist wie es sein sollte: Dann nicht die Firmen für die Gemeinde da sind, sondern die Gemeinden für die Firmen. Dann kommt es gut.
Ihr
Bruno Hofer
07.09.2021