Die Gemeinde Hitzkirch hat neulich ihre neue Organisationsverordnung veröffentlicht. Deren Aufbau sieht wie folgt aus:

-Allgemeine Bestimmungen

-Gliederung

-Gemeinderat

-Gemeindeverwaltung

-Kommissionen

-Führung

-Berichterstattung

-Sachkompetenzen

-Unterschriftsberechtigung

-Finanzordnung

-Inkasso, Abschreibungen und Verzicht

-Geschäftsordnung

-Gemeinderatssitzungen

-Information und Kommunikation

-Übergangs- und Schlussbestimmungen

Die Organisationsverordnung regelt die Strukturen und Verantwortlichkeiten. Zum einen werden alle Dienststellen bezeichnet. Zum anderen wird genau festgehalten, wofür der gesamte Gemeinderat zuständig ist und welches die Aufgaben der jeweiligen Ressortleiter sind. Ein weiteres Kapitel widmet sich der Führung. Erwähnt wird die Gemeindestrategie, das Legislaturprogramm und der finanzielle Rahmen. Dieser ist sogar sehr ausführlich gehalten. Geregelt sind auch die Archivierung und die Regelung von Kompetenzkonflikten. Ausführlich geregelt ist auch das Verfahren bei Gemeinderatssitzungen inklusive Kommunikation.

Standort- und Wirtschaftsförderung sind in der Organisationsverordnung nicht explizit erwähnt. Sie sind aber subsummiert im Ressort BUW (Bau, Umwelt, Wirtschaft), wie David Affentranger, Gemeindepräsident, auf Anfrage erläutert. In den strategischen Zielen der Gemeinde Hitzkirch sind namentlich die Förderung der Zentrumsfunktion mit der Aufenthaltsqualität und den Versorgungs- und Freizeit-Angeboten enthalten. Zudem stärkt die Gemeinde den Dialog, um attraktive Rahmenbedingungen für Handwerks-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe sowie für die KMU und die bestehende Industrie zu schaffen. Der Fokus liegt auf der Bestandespflege und weniger auf Neuansiedlungen.

 

Bild: Gemeinde Hitzkirch