Die Standortförderagentur Hofer Kommunalmanagement AG lässt Marke für eigens entwickelte Methode für Standortförderung schützen. Ein entsprechendes Gesuch beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wurde mit Hinterlegungsdatum vom 12.07.2021 gutgeheissen. Geschützt ist die Individualmarke als Wortmarke.

 

Der von Hofer Kommunalmanagement AG geschaffene methodische Ansatz des systemischen Kommunalmanagements (SysKom ®) ist eine handliche Methode, die Städten, Gemeinden und Regionen hilft, in einem einfachen Verfahren dafür zu sorgen, dass ihr Standort eine Aufwertung erfährt, die sich auch in Rankings niederschlagen kann.

 

Die Methode umfasst acht Schritte:

 

Schritt 1

Standortbestimmung: Welches sind unsere Vorzüge? Wo haben wir Nachteile? Welches sind unsere Wettbewerbsgemeinden? Das Merkblatt „Standortbestimmung“ zeigt die Details.

Schritt 2

Standortziele: Eine Gemeinde muss wissen, wohin die Reise gehen soll. Schlafgemeinde, Wohngemeinde, Werk-Gemeinde? Überaltert, dynamisiert, ghettoisiert, lebendig? Aufstrebend, überrollt, entleert, herausgefordert? Die in der Gemeinde bestehenden Leitbilder, Visionen und Legislaturziele geben Auskunft über diese Grundlagen. Mehr Details wie das konkret gemacht wird, finden Sie im Merkblatt „Standortziele“.

Schritt 3

Standortplanung: Die raumplanerischen Grundlagen und Rahmenbedingungen geben vor, was wo entstehen darf oder soll. Darüberhinaus geht es aber oft auch um Projekte zur Verbesserung von verschiedenen Situationen wie beispielsweise Verkehr, Gesundheit, Bildung, Versorgung, Kriminalität, Soziales oder auch Umwelt. Hierzu ist oft ein konzertiertes Vorgehen über Jahre hinweg nötig. Mehr Details über das Wie und die Umsetzung finden Sie dazu im Merkblatt „Standortplanung.“

Schritt 4

Ansiedlungsmanagement: Firmen und gute Steuerzahler sollen zu uns kommen. Dazu braucht es ein Ansiedlungsmanagement

Strukturen und Prozesse dazu im Merkblatt „An-siedlungsmanagement“ beschrieben. (Mit Bonus-Linksammlung zu aktuellen Beispielen)

Schritt 5

Wirtschaftsförderung: Dabei geht es um die Bestandespflege. Firmen, die sich bei uns angesiedelt haben oder schon lange hier sind, sollen sich weiter entwickeln können und zufrieden sein am Standort. Hierzu ist es notwendig, eine Reihe von Massnahmen und Aktionen zu pflegen, die diesen Zielsetzungen dienen. Eine Liste aller Massnahmen sowie nützliche Typs für deren Nutzung finden sich im Merkblatt „Wirtschaftsförderung“. (Mit Bonus-Linksammlung zu aktuellen Beispielen)

Schritt 6

Wohnortförderung: Analogie zur Wirtschaftsförderung. Die  „Wohnortförderung“ strebt die Zufriedenheit der Einwohnerinnen und Einwohner an und beinhaltet alle Aspekte die das Zusam-menleben und die Atmosphäre fördern. Dazu gehören neben der Versorgungslage das Vereins- und Freizeitangebot, der kulturelle Kult und Massnahmen der Naherholung und des Tourismus. Weitere Details sind zu finden im Merkblatt „Wohnortförderung“. (Mit Bonus-Linksammlung zu aktuellen Beispielen)

Schritt 7

Standortinformation: Hier wird geprüft, ob ob unsere Alltagskommunikation dem erforderlichen Standard entspricht.  Wie wird wann worüber an wen in welcher Form kommuniziert? Antworten auf diese und weitere damit im Zusammenhang stehende Fragestellungen liefert das Merkblatt „Standortinformation“, (Mit Bonus-Linksammlung zu aktuellen Beispielen)

Schritt 8 

Standortvermarktung: Massnahmen für eine erhöhte Präsenz Ihrer Gemeinde in der öffentlichen Wahrnehmung. Projektorientierte Sondermassnahmen. Über Konzeption und Umsetzung orientiert das Merkblatt „Standortvermarktung“. Gemeinden, die den Vita Parcours mit den acht Stationen durchlaufen, sind gerüstet, eine perfekte Standortförderung zu betreiben.

Die Methode ist in zahlreichen Broschüren und Merkblättern durch Bruno Hofer ausführlich beschrieben worden. Diese sind auf der Webseite verfügbar und können dort heruntergeladen werden. Mit diesen Hilfsmitteln werden Gemeinden in die Lage versetzt, ihre Standortförderung zielgerichtet zu organisieren und umzusetzen.

Ihr

Bruno Hofer

27.07.2021