Bauern sind arm. Sagt man. Sie brauchen Unterstützung. Klar. Darum helfen ihnen so viele Politiker im Bundeshaus. Das Cliché der Armut stimmt jedoch nur teilweise. Nicht wenige Bauern sind reich. Reich geworden über Nacht. Wie das? Weil sie Glück hatten und Land besassen, das überbaut werden sollte. So haben nicht wenige ganz gute Geschäfte gemacht. Davon redet man aber selten, wenn man das Cliché des «armen Bauern» bemüht.

 

Immer wieder ist die Rede davon, was mit den Gewinnen geschehen soll, die da still und leise über Nacht entstehen. Das Ding hat auch einen Namen. Es heisst «Mehrwertabschöpfung.»

 

Die Gemeinde Münchenstein im Kanton Baselland fand, hier sollen Gelder in die Kasse fliessen. Damit man dann andere Projekte der Standort-Entwicklung finanzieren kann, zum Beispiel für den Verkehr. Die Gemeinde Münchenstein legte fest, dass ein gewisser Betrag des Mehrwerts abgeschöpft werden soll. Der Kanton sagte Nein. Münchenstein rekurrierte. Und erhielt in Lausanne Recht. In einem Urteil vom Dezember letzten Jahres wird im Gegenteil sogar festgehalten, dass ein Gesetzgebungsauftrag zur Abschöpfung planerischer Mehrwerte besteht, der entweder vom Kanton oder direkt von den Gemeinden zu erfüllen sei.

Das Urteil hat Wirkung. Der Kanton Glarus hat dieser Tage seine Bauverordnung bis Ende Mai in die Vernehmlassung geschickt. Was auf der Webseite nüchtern klingt «Regierungsrat schickt Änderung der Bauverordnung in die Vernehmlassung», enthält Sprengstoff. Demnach soll künftig eine Mehrwertabgabe ab CHF 30’000 Aufzonungsgewinn fällig werden. Unter expliziter Bezugnahme auf das Münchensteiner Urteil hält die Regierung des Kantons Glarus fest: «Das Bundesgericht hat eine (…) Regelung im Kanton Basel-Landschaft aufgehoben und damit begründet, die Freigrenze von CHF 50’000 sei zu hoch angesetzt. Demzufolge ist diese Bestimmung auch in der Glarner Bauverordnung rechtswidrig. Sie muss angepasst werden.»

 

Das Bundesgericht argumentiert, das System der Freigrenze bezwecke, dass der Mehrwert, der bei Einzonungen entsteht, ab einer gewissen Höhe eine Abgabe nach sich zieht. Die Abschöpfungspflicht ist auf das Raumplanungsgesetz abgestützt und zielt darauf ab, Entschädigungen zu finanzieren, die aufgrund von Rückzonungen von Bauland zu bezahlen sind. Diese sind nötig, wenn ein Bauland-Eigentümer sich partout weigert, seinen Bauplatz zu entwickeln, weil ja evtl. ein Ur-Ur-Ur-Enkel noch den Wunsch haben könnte, darauf sein Häuslein zu errichten.

 

Dokumentiert wird das Thema durch EspaceSuisse, das ist der Verband der Raumplaner in der Schweiz. Auf seiner Webseite ist auch eine Tabelle einsehbar, die zeigt, wie die Kantone den Mehrwertausgleich handhaben.