Sie ist von verschiedenen Seiten unter Beschuss, wird aber hochgepriesen wie eine Göttin: Die Gemeindeautonomie der Schweiz. Stets rhetorisch zur Hand, wenn es darum geht, Fremdeinwirkungen abzulehnen. Woher sie auch immer kommen mögen.

Regionale Zusammenarbeit? Muss vor der Gemeindeautonomie halt machen.

Behördliche Beeinflussung von übergeordneter Stelle? Muss erst die Hürde der Gemeindeautonomie überwinden.

Der Autonomietest wird überall angewendet. Reflexartig kommt er auf den Debattentisch. Fast wie eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die muss auch überall gemacht werden.

Man kann zwar die Gemeindeautonomie aushebeln. Aber es ist fast wie bei den Grundrechten. Die können auch nur dann eingeschränkt werden, wenn sie auf einer rechtlichen Grundlage beruhen, der Eingriff verhältnismässig ist und er den Kerngehalt des fraglichen Grundrechts nicht tangiert.

Der Grund? Die Gemeindeautonomie ist in der Bundesverfassung verankert. In Art. 50 heisst es klipp und klar: Die Gemeindeautonomie ist gewährleistet.

Das stimmt allerdings so nicht. Sie ist nicht einfach so gewährleistet. Ich habe den Artikel jetzt hier mal bewusst falsch zitiert. Es heisst nämlich konkret «nach Massgabe des kantonalen Rechts.»

Und das bedeutet nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung, dass Gemeinden in einem Sachbereich autonom sind, wenn das kantonale Recht diesen nicht abschliessend ordnet, sondern ihn ganz oder teilweise der Gemeinde zur Regelung überlässt und ihr dabei eine relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit einräumt.

Nicht selten wird jedoch der Begriff der Gemeindeautonomie nicht nur juristisch angewendet, sondern auch politisch.

Es kann ab und zu vorkommen, dass Gemeinden eine überregionale Zusammenarbeit mit festen Regeln mit dem Anspruch auf ihre Gemeindeautonomie spiegeln und dann zum Schluss kommen, ihre Beiträge an überregionale Einrichtungen auf ein Minimum zu beschränken. Und lieber autonom zu bleiben.

Dies kann mitunter ein Entwicklungshemmnis darstellen. Denn gemeinsam ist man stärker als autonom allein und kann sich direkter und wirkungsvoller auf eine gedeihliche Zukunft hin entwickeln.

Dieses Denken in die Zukunft möchte eine Gemeindetagung aufgreifen. Und damit die Frage diskutieren, wie die Gemeindeautonomie auf ungenutzte Handlungsspielräume ausgerichtet werden kann.

Die Ostschweizer Gemeindetagung vom 22. Juni 2022 im Pfalzkeller – Klosterhof St. Gallen verspricht interessante Einblicke in die Spannungsfelder dieser Materie.

Referate von

Stefan Tittmann

Prof. Dr. Sibylle Minder-Hochreutener

Niki Wiese, Zukunftsbüro

Dr. phil. Lineo Devecchi

Auch für Unterhaltung ist gesorgt. Kabarettist Michael Elsener tritt auf.

Organisiert und durchgeführt wird die Tagung von der Ostschweizer Fachhochschule OST.

Eine Teilnahme lohnt sich bestimmt!

 

Ihr

Bruno Hofer

Kommunalmanagement

31.05.2022

Zur Anmeldung geht’s hier entlang.