Viele Gemeinden – darf ich sagen alle! – wurden vom Ukraine-Krieg auf dem linken Fuss erwischt. Kaum der Corona-Pandemie einigermassen entronnen, folgt die nächste grosse Herausforderung. Immerhin könnte man sagen, man sei nun etwas besser krisenerprobt und damit gut gewappnet. Das eine oder andere Chaos mag es dennoch geben.

Der Schweizerische Gemeindeverband hat deshalb für die kommunale Ebene eine neue Plattform aufgesetzt. Sie fasst auf einer Sonder-Webseite sachdienliche Informationen in einer Übersicht zusammen. Sie beginnt mit einer Begriffsdefinition des Schutzstatus S und deren Implikationen. Was bedeutet er und welche Folgen hat diese Regelung für den Familiennachzug?

Es folgt ein Beitrag des Staatssekretariats für Migration SEM, mit dem Link zum Onlinegesuch, das alle schutzbedürftigen Personen ausfüllen sollen. Ergänzt wird dies durch den Twitter-Feed des SEM, der auch stets aktuelle Informationen weitergibt.

Der Link zu einem Faktenblatt «Unterbringung» lässt ein pdf zum Download bereitstellen, das die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden, Privaten und NGO’s regelt.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) ist auf dieser Plattform ebenfalls präsent. Die SFH hat zuhanden der kommunalen Ebene verschiedene Empfehlungen zum Umgang mit aus der Ukraine geflüchteten Personen veröffentlicht. Ein Link zu einer Ukraine-Hotline der SFH ergänzen dieses Angebot.

Auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren präsentiert auf dieser Plattform des Gemeindeverbandes ihre Angebote, genauso wie die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES.

Ergänzt wird die Plattform mit Direktlinks in jeden Kanton der Schweiz, der direkt auf die entsprechenden Ukraine-Informationen führt.

Die Plattform des Schweizerischen Gemeindeverbandes ist somit ein idealer Ort, um sich als gemeindeverantwortliche Person alle nützlichen und erforderlichen Informationen zum Thema zu  beschaffen.

Ein Link, der aus meiner Sicht auf jede Gemeindewebseite eingebunden gehört. Denn die Informationen sind auch hilfreich für alle Privatpersonen, die sich informieren möchten.

Ihr

Bruno Hofer

14.04.2022