Man sollte eigentlich meinen, es sei alles klar. Dass im Zeitalter der Digitalisierung auch die Baugesuche und alle anderen amtlichen Publikations-Inhalte im Internet publiziert würden. Und nicht mehr auf Papier. Die gedruckten Mittel wie Amtsanzeiger, Gratisanzeiger, Gemeindeblätter und so weiter gehören der Vergangenheit an.

Bereits spriessen auch Software-Tools und Plattformen, die sich als Kanäle eignen. Es gibt Experten, die ein Dilemma sehen. Es droht eine Inflation von Arbeit. Zumindest vorübergehend.

Vielerorts ist halt nach wie vor die analoge Publikation in einem «Amtsblatt» unverzichtbar. Einerseits deshalb, weil die amtliche Publikation alle erreichen muss und es viele Menschen gibt, die nicht über ein Internet verfügen. Auch sie müssen zwingend informiert werden. Zudem ist eine gedruckte Publikation aus datenschutzrechtlicher Perspektive weniger «gefährlich» als ein Datensatz, der im Internet ewig auffindbar bleibt und mit geeigneten Algorithmen leicht erschliessbar ist.

Das bedeutet, dass der neue Publikationskanal vielerorts nur ein Mehraufwand ist. Gedruckt muss die Information ohnehin erfolgen, und jetzt soll sie auch noch ins Netz gestellt werden? Stirnerunzeln auf einzelnen Verwaltungsbüros bei Gemeinden.

Dennoch geht der Trend weiter. Der Kanton Aargau jedenfalls plant schon mal eine Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VPRG), um Hindernisse des Datenschutzes auszuräumen. Noch diesen Sommer soll die Anhörung beginnen. Baugesuche sollen – Datenschutz hin oder her – auf der Gemeindewebseite publiziert werden dürfen. Wenn Parlament und allenfalls das Volk zustimmen, dann geht für die Gemeinden eine Türe auf in Richtung online-Publikation.

Wirklich viel gewonnen wird dann allerdings noch nicht sein. Denn es gibt keine kantonale Vorschrift, und es ist auch noch keine solche geplant, wonach Gemeinden mit der gedruckten Fassung aufhören müssen und alles nun noch online publizieren.

Doch erst dann gäbe es Skaleneffekte für eine digitale Schweiz. So wie es beispielsweise im Bereich der Personal-Rekrutierung für Staatsstellen im Kanton Aargau gilt: Jede Bewerbung, die per Post eingesendet wird, geht unmittelbar an den Absender zurück mit der Auflage, dass diese elektronisch eingereicht werden muss. Trotz Fachkräftemangel!

In diese Richtung müsste es im Bereich der elektronischen Publikation auch laufen. Sonst wird da nie ein Schuh draus. Aber das hat Hürden. Politische.

Ihr

Bruno Hofer

Kommunal-Insider

08.08.2022

ps. Wie es gehen könnte, zeigt hier im Link ein Praxistest in Ossingen. Hier wird nur noch online kommuniziert. Und es funktioniert. Reklamationen gab es kaum welche. Alle Inserate verschwinden nach einer Zeit automatisch.