In Kleingemeinen gibt’s nichts. Das ist das Fazit einer kurzen Beleuchtung des Themas, das ab und zu zu reden gibt. Denn: Die Abgangsentschädigungen für Gemeinderäte und Gemeinderätinnen können eine Form der Anerkennung für die geleistete Arbeit und den Einsatz für das Gemeinwohl sein. Sie können möglicherweise den Übergang in eine neue berufliche oder private Situation erleichtern und einen finanziellen Ausgleich für den Verlust des Mandats bieten. Sie können bei Nichtwiederwahl, bei Abwahl oder bei freiwilligen Rücktritten Platz greifen. Sie können abhängig gemacht werden von der Zahl der geleisteten Amtsjahre.

 

Auf Ebene der Verbände gibt es jedoch keinerlei allgemeinen Grundlagen oder Richtlinien dazu. Beim Städteverband heisst es, die Situation sei sehr divers und liege vollumfänglich in der Verantwortung der jeweiligen Exekutiven. Auch beim Gemeindeverband gibt es keine allgemeine Lösung.

 

Auf juristischer Sicht entspricht eine Abwahl eines Mitglieds im Gemeinderat nicht per se einer ausserordentlichen Kündigung, meint Daniel Engel von BEELEGAL in Zürich und Brugg. Eine solche dürfte sich aus dem Arbeitsvertragsverhältnis dann ergeben, wenn «wichtige Gründe vorlägen», so beispielsweise eine Unzumutbarkeit. «Dies dürfte jedoch bei einer Abwahl nicht gegeben sein», urteilt Engel.

 

Eine kurze Umfrage ergibt: In grösseren Gemeinden mit Vollzeitjobs kann eine Abfindung durchaus eine Regel sein, zB. In Form der Weiterausrichtung des Lohnes für die nächsten 6 Monate, laut Grundlage eines Personalreglements. Kleinere Gemeinden jedoch sehen in aller Regel keine Abfindungen vor. «Wenn es vorbei ist, ist es vorbei», meint ein Gemeindepräsident einer basellandschaftlichen Gemeinde. Aus einer Gemeinde in der Zürcher Flughafenregion verlautet «eine interessante Idee, aber völlig chancenlos!»

 

Ob Abgangsentschädigungen helfen, bei der Personalsuche fündig zu werden, wird allgemein bezweifelt. Allerdings können sie auch sesselklebend wirken. So hat der damalige Badener Stadtpräsident Geri Müller eine Nichtwiederwahl abgewartet, statt selber Konsequenzen zu ziehen. Sein Portemonaie hat es ihm gedankt.

 

Wie sieht es in Ihrer Gemeinde aus? Bestehen Abgangsentschädigungen? Hier eine Blitz-Umfrage dazu. Einfach klicken und ausfüllen. In zehn Sekunden erledigt.