Riniken, 08.07.2024 –Konkret ging es um die Gemeinde Vernier im Kanton Genf. Hohe Steuern, gute Mobilität, 36’000 Einwohnende. Hier verbietet ein Reglement von 2022 plakative Werbung, die vom öffentlichen Grund aus sichtbar ist.

 

Mehrere Unternehmer und Privatpersonen erhoben Beschwerde gegen Aktionen der Gemeinde, die im Anschluss an das Inkrafttreten entsprechende Plakatwände zu entfernen begannen. Es ging um 132 Objekte.

 

Das Bundesgericht weist nun die Beschwerden ab.

 

Das Verbot bedeute keinen wirtschaftspolitischen Eingriff und sei mit der Wirtschaftsfreiheit, der Eigentumsgarantie sowie dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar. Das Verbot basiere auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, beruhe auf einem überwiegenden öffentlichen Interesse und sei verhältnismässig. Es bewirke auch keine übermässige Beschränkung der Rechte von Plakatgesellschaften oder wirtschaftlichen Akteuren, die ihre Produkte oder Dienstleistungen bekannt machen möchten, da es viele andere Möglichkeiten dafür gebe.

 

Auch wenn die kommerzielle Plakatwerbung sich auf privatem Grund befinde, der von öffentlichem Grund einsehbar sei, sei der Eingriff grundrechtskonform.

 

«Ohne Ausweitung auf Privatgrundstücke könnte das Verbot kommerzieller Plakatwerbung auf öffentlichem Grund umgangen und könnten die von der Gemeinde angestrebten Ziele nicht erreicht werden» heisst es im Urteil weiter.

 

Ein Referendum gegen das neue Gesetz war zuvor nicht zustande gekommen.