Riniken, 23.07.2024 – «Entweder als Ausnahme zulassen oder der Bund soll zahlen». Das die Auffassung von Jörg Kündig. Er ist Präsident der Gemeindepräsidien im Kanton Zürich und erachtet die Begründungen des Bundesgerichts zu einem Projekt in Fällanden als verfehlt. Dieses hatte angeordnet, dass ein Kredit zwingend vors Volk kommen müsse, der eine Asylcontainer-Unterkunft beinhalte. Denn dieser sei hier keine gebundene Ausgabe.

 

Es wäre nur dann eine gewesen, wenn es absolut keine Alternative zu Containern gegeben hätte, sagt das Bundesgericht. Doch es seien Zivilschutzanlagen vorhanden, die man hätte prüfen sollen. Ausserdem sei allein der Auftrag des Kantons kein Sachzwang, wie er als zweites Argument für die Gebundenheit angeführt sei.

 

Hier erhebt Jörg Kündig allerdings Einspruch. Es handle sich bei den Zuweisungen des Kantons um eine Pflichtaufgabe, die Gemeinden hätten keine Wahl. In einem Interview im Tages-Anzeiger äussert er zusätzlich die Überzeugung, dass solche Zivilschutzanlagen oft nur kurzzeitig nutzbar seien. Asylsuchende bräuchten jedoch nicht nur eine Schlafgelegenheit, sie sollten sich auch im Freien aufhalten dürfen. Da seien Zivilschutzanlagen, die oft in der Umgebung von Schulen sind, wenig geeignet.

 

Werde zudem die entsprechende Kreditvorlage im Urnengang abgelehnt, könnten die Gemeinden die Menschen überhaupt nicht mehr unterbringen. Doch dazu seien sie verpflichtet. Was sollten sie also tun?

 

Kündig will eine Sonderregelung, die den Bau von Asylwohnraum als gebundene Ausgabe ermöglicht. Oder aber Bund und Kanton übernehmen deren Finanzierung.

 

Ein weiteres Beispiel, das die Grenzen der Gemeindeautonomie besonders in Sondersituationen deutlich aufzeigt.

bh