Bern ist mit den Themen Smart City und Smart Villages forsch unterwegs: Seit dem 1. März schreibt es ein kantonales Gesetz vor: Alle Behörden müssen untereinander und im Umgang mit ihrer Kundschaft auf elektronischem Weg verkehren können.

Wer also zum Beispiel mit seiner Wohngemeinde zu tun hat, soll dies künftig auch elektronisch tun dürfen. Dazu müssen die Behörden Applikationen zur Verfügung stellen und Webformulare.

Das Gesetz schafft auch die Möglichkeit für den Kanton, Digitalisierungsprojekte der Gemeinden zu unterstützen. Diese können auch kantonale Basisdienste nutzen, so beispielsweise das BE-Net, den Identifikationsdienst BE-Login oder den virtuellen Arbeitsplatz des Kantons.

Um Wirtschaft, Gesellschaft und Forschung optimal profitieren zu lassen, sollen alle Ergebnisse der Digitalisierung grundsätzlich als Open Source resp. Open Data zur Verfügung gestellt werden.

Um die Nutzerinnen und Nutzer von behördlichen Dienstleistungen zu motivieren, den digitalen Weg zu wählen, sollen digital eingereichte Anträge prioritär und kostengünstiger behandelt werden als physische. Dennoch besteht für Privatpersonen keine Pflicht, ausschliesslich die digitalen Angebote zu nutzen. Die angestammten Wege bleiben weiterhin möglich. Anders bei juristischen Personen. Sie werden laut dem Gesetz zum digitalen Behördenverkehr verpflichtet.

Zur Vorgabe der Digitalisierung gibt es allerdings Ausnahmen von der Regel. Wo eine Aufgabe sich elektronisch nicht wirksam erfüllen lässt, da ist weiterhin die herkömmliche Herangehensweise erlaubt.

Der Bernische Grosse Rat hatte das Gesetz im November einstimmig angenommen.

 

Mit dem neuen Gesetz werden laufende Arbeiten der Digitalisierung unterstützt und gefördert.