In Bauzonen darf man Häuser bauen. So sagt es das Gesetz. Die Bauzonen werden in demokratischen Prozessen festgelegt. Sind sie einmal beschlossen, darf man loslegen, sobald die Baubewilligung der Gemeinde vorliegt. Dachte sich Lorenz Stocker aus Mettau, wollte im Oberen Räbächerli ein Terrassenhaus für mehrere Familien erstellen, und der Gemeinderat erteilte die Bewilligung. Vorarbeiten wurden gestartet. Der Aushub begann. Dabei kam das Loch ein bisschen ins benachbarte Landwirtschaftsland. Prompt Stopp durch den Kanton. Zu weit gebohrt. Und: Das sei ohnehin kein normales Bauland. Es liege im Inventar der sogenannten Trockenwiesen und -weiden (TWW). Dieses war 2010 erstellt worden. 0,7 Prozent der gesamten Landesfläche der Schweiz sind betroffen. 4000 Objekte. Da gelten ganz strenge Vorschriften fürs Bauen. Wo gibt es diese Übersicht? Ganz einfach, die Übersicht findet sich hier.
Na, ja. Die Gemeindeverantwortlichen hatten keine Ahnung davon. Wurden sie je proaktiv orientiert? Hätten sie orientiert werden sollen? Hätten sie die Pflicht gehabt, sich selber schlau zu machen? Auf was für eine Veranlassung? Ist Treu und Glauben hier ein Thema? Jedenfalls ist die Pandora-Büchse in Mettau jetzt offen. Andere Bauten liegen auch in diesem Inventar.
Im Fricktal wird reagiert. So reichte am 12.12.2023 der Schupfarter SVP-Grossrat Andy Steinacher und weitere Ratsmitglieder im Grossen Rat zwei Vorstösse ein. Sie fordern eine Lösung, damit die Baute fertiggestellt werden kann. Die Bau- und Nutzungszonenordnung sei 2014 revidiert und vom Kanton genehmigt worden. Er habe es verpasst, darauf hinzuweisen, dass gewisse Bauzonen in Schutzgebieten lägen.
Sicher ist: Es lohnt sich für jede Gemeinde – so es nicht schon geschehen ist – sich das Inventar anzuschauen.