Normalerweise geht man, wenn der Ladenschluss am Abend verpasst wurde, noch kurz in einen Tankstellen-Shop. Dort ist meistens bis 21:00 Uhr geöffnet und es hat fast alles, was das Herz begehrt und beispielsweise zu einem guten Netflix-Abend gehören tut. Was aber, wenn man wohnt, wo keine grösseren Tankstellen in der Nähe sind? Pech.

Jetzt kommt langsam, aber sicher etwas Neues auf, das aus meiner Sicht grosses Potential hat. Nicht nur in Agglomerationen, sondern auch in der Peripherie hat es das Potential, hervorragende Dienste zur Wohnortförderung zu leisten. Es geht um die Verbesserung der Versorgungslage und damit um die Steigerung der Attraktivität des peripheren Raums fürs Wohnen.

Erklären wir es am Beispiel der Firma Valora. Die Kiosk-Betreiberin hatte für die Zeit vom 6. bis zum 22. April 2019 im Hauptbahnhof Zürich einen Versuchsbetrieb mit einer sogenannten «avec-box» installiert. Da der Test positiv verlief, gab es weitere. In Wetzikon von Ende Februar 2020 bis Ende 2020 und an der ETH Zürich Hönggerberg von Mitte September 2019 bis Mitte Mai 2021. Je eine weitere stehen in Arlesheim (BL) und neustens auch in Urdorf.

Gemäss Angaben von Valora sind die Einrichtungen gegen Vandalismus gesichert. Sie verfügen über ein Alarmsystem, Videokameras und sonstige Sicherheitssysteme. Jeder Kunde, der die Box betritt, wird automatisch registriert, da der Zugang via Smartphone App erfolgt. Personal befindet sich nur punktuell im Einsatz, hauptsächlich zur Auffüllung der Regale, Qualitätskontrollen, Nachbestellung, für die Sicherstellung der Ordnung und für administrative Arbeiten.

Nach derselben Logik – Self-Checkout mittels App –, aber als Hybridstore funktioniert mittlerweile auch je ein herkömmlicher «avec» in der Stadt Zürich und in der Gemeinde Dällikon. Hier wird tagsüber die Kundschaft von physisch anwesendem Personal bedient, in der Nacht und im Fall vom avec in der Stadt Zürich am Sonntag ist der Zutritt jedoch via App möglich für Zutritt, Einkauf und Bezahlung.

Valora hält sich nach eigenen Angaben an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten, wie Martin Zehnder von Valora mitteilt. Was von der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion bestätigt wird. «Ein Laden kann von Montag bis Samstag ohne zeitliche Beschränkung geöffnet sein. Sofern er nicht mehr als 200 m2 umfasst, kann er auch am Sonntag geöffnet haben», erläutert Ramona Lagler gegenüber Hofer Kommunalmanagement AG.

Für periphere Regionen in der Schweiz bietet die Idee ein grosses Potential. Entsteht dadurch doch die Möglichkeit, dass die Versorgungslage in Dörfern durch eine Reduktion der Personalkosten im Detailhandel stark verbessert werden könnte. Allerdings müssen dazu auch die kantonalen Ladenöffnungszeiten stimmen. Vorausgesetzt natürlich, die kantonalen gesetzlichen Grundlagen lassen es zu. Die Bemühungen zur Schaffung einer bundesweiten Regelung sind ja bisher noch nicht von Erfolg gekrönt worden.

In ländlichen Gebieten ist oft ein Volg-Laden anzutreffen. Gemäss Auskunft der Medienstelle plant  man hier jedoch nichts in diese Richtung.

Ihr
Bruno Hofer

12.07.2021