Obwohl das CH-Datenschutzgesetz über 30 Jahre alt ist, hat die Novellierung des Gesetzes, welches am 1. September 2023 in Kraft tritt, unerwartet hohe Wellen geworfen.

In diesem Blogartikel soll es aber mehr darum gehen, was bei der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts aus praktischer Sicht im Vordergrund stehen sollte. Dabei geht es primär um die folgenden drei Themenbereiche:

  1. Datenkompetenz
  2. Informationssicherheit
  3. Datenschutz-Management

Ganz offensichtlich sind diese Themen irgendwie verwandt. Es bietet sich also an, sie im Rahmen der organisatorischen Umsetzung zusammenzuführen. Dies gilt vor allem für kleinere Gemeinden, die sich nicht für jeden Themenbereich eigene Spezialisten oder externe Berater leisten können.

Ein Datenschutz-Management-Tool kann viele Aufgaben wesentlich vereinfachen und ermöglicht die Zusammenführung verwandter Themen unter einem Hut. Es verhindert damit Redundanzen in den Prozessen und ermöglicht ein effizientes Risikomanagement. In diesem Blog-Beitrag gehen wir u.a. auf das Tool «lineback.io» ein, welches sich insbesondere für kleinere bis mittlere Organisationen eignet.