Was sind Gemeinden eigentlich?
Hans Geser (soz. Inst. UNI Zürich) definiert sie als Gebietskörperschaften die „im Aufbau einer territorialen Herrschaftsgebietes die niedrigste Ebene innehat“. (Seite 422). Es sind genuin politische Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit, und im Gegensatz zu Bezirken, Distrikten und Kreisen sind es keine artifiziellen administrativen Subsysteme, die durch eine überlokale Macht gebildet worden wären. Sie blicken im Vergleich zu Kantonen oder dem Nationalstaat auf eine viel ältere Geschichte zurück.
Sie können innerhalb ihres Wirkungskreises einen eigenen Finanzhaushalt führen, bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung erfüllen, eine eigene Willensbildung und Entscheidungsfindung betreiben, ihre Organe personell selbständig besetzen und ihre Binnenorganisation nach eigenem Gutdünken gestalten.
Im Mittelalter war das Prinzip der politischen Gemeinde weitgehend auf Städte beschränkt. Auf dem Land waren es Kirchgemeinden, die zuerst einen hohen juristischen Reifegrad erreichten, während im politischen Bereich eine unübersichtliche Vielfalt von Spezialkörperschaften vorherrschend war.
Erst in der Helvetik (ab 1798) wurde versucht, das Prinzip der politischen Einheitsgemeinde flächendeckend zu verankern. Dabei wurden die bisherigen Gebietskörperschaften integriert.
Dabei blieb jedoch der Dualismus zwischen kirlicher und politischer Gemeinde und vielerorts blieben Burgergemeinden mit unterschiedlichen Funktionen bei denen der sogenannte Burger-Nutzen im Vordergrund steht (zB. Wald). Sie sind auch deshalb ein Auslaufmodell, weil die Armenfürsorge überall an die politischen Gemeinden überging. An vielen Orten verfügen sie aber weiterhin über Grundstücke und nehmen Einfluss. Schulgemeinden sind lange vielerorts erhalten geblieben, deren Integration zu „Einheitsgemeinden“ schreitet voran. Weitere Stichworte der Gemeindelandschaft sind „Korporationen“, „Fraktionen“, „Munizipalgemeinden“ (TG bis 1999),
Ein wesentliches Bestimmungselement einer Gemeinde ist deren Autonomie. Dabei wird unterschieden zwischen Typ I-Autonomie, die ökonomische Autonomie (man hat Geld) und die Typ II-Autonomie, die politische Autonomie, die dann gross ist, wenn Typ I ein bestimmtes Ausmass erreicht (Gurr und King in Lukas Rühli S.18).
Im internationen Vergleich zeichnet sich die Schweizer Gemeindelandschaft durch ihre Kleinräumigkeit aus.
„Die Kombination von derart hoher Gemeindeautonomie mit derart kleinen Gemeinden ist weltweit einzigartig“, schreibt Lukas Rühli.

