Am Schoretshuebweg 8 in St. Gallen, im Quartier St. Gallen Winkeln, stehen attraktive Eigentumswohnungen im Angebot. Die viereinhalb Zimmerwohnung im Erdgeschoss umfasst 131 Quadratmeter und ist für CHF 1’160’000.- zu haben. Eine ähnliche Wohnung, ebenfalls am Schoretshuebweg 8 ist für CHF 1’290’000 käuflich zu erwerben. Sie hat ebenfalls 4,5 Zimmer, allerdings nur 125 Quadratmeter und ist somit etwas teurer. Diese Ausschreibung findet sich auf Homegate.

 

Ohne auf diese Unterschiede näher einzugehen eine kleine Einordnung. Aufgabe einer Standortförderung ist es ohne Zweifel, Neuzuzüger anzulocken. Und dafür zu sorgen, dass nicht weggewandert wird. Soweit, so klar und soweit so gut. Über die Mittel, die man dafür einsetzt, ist eine Kontroverse entbrannt. Zumindest in der Stadt St. Gallen.

 

Hier hat eine Journalistin (Marlen Hämmerli) von CH Medien, festgestellt, dass auf der städtischen offiziellen behördlichen Webseite Angebote für Wohnungen publiziert werden, die Privaten gehören. Die Stadt als Werbekanal privater Anbieter. Gratis und franko.

 

Darf man das? Wie weit darf der Staat gehen, wenn er den Standort fördern will? Wo ist die Kernaufgabe, was eine Grauzone und wo hört der Spass ganz auf? Natürlich ist es wichtig und richtig, behördliche Massnahmen zu treffen, um den Standort zu fördern. Dies darf jedoch den Grundgehalt einer klaren Ordnungspolitik nicht verletzen: Überall dort, wo der Markt ein klar öffentliches Interesse nicht zu erfüllen willens oder in der Lage ist, «darf» der Staat im Interesse des Ganzen eingreifen. Soweit die gängige Lehrmeinung.

 

Ob dies bei den Inseraten des Immobilienmarktes zutrifft, bleibt zumindest zu diskutieren. Auf der einen Seite ist es schon so, dass dauerhafte Leerstände oder schwer vermittelbare Liegenschaften für den Staat zu einer Belastung werden können. Schilder mit einschlägigen Aufschriften schaden erwiesenermassen der Reputation eines Standortes. Der Staat mag verpflichtet sein, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um lästigen Leerständen abzuhelfen.

 

So ist es auch schon vorgekommen, dass einzelne Akteure der kommunalen Ebene Plattformen unterstützten, die Immobilieninserate anbot. St. Gallen ist somit keineswegs ein erster Einzelfall. Zwar gibt es schon die Immobilienportale wie Homegate etc., doch dort sucht man häufig in Orten, die ohnehin dafür bekannt sind, dass sie eine bevorzugte Wohngegend sind. Das könnte dazu führen, dass man gar nicht in St. Gallen sucht. Hier als Korrektur einzugreifen kann sich rechtfertigen.

 

Gesamthaft und grundsätzlich gesehen ist es hingegen schon so: Der Immobilienmarkt ist eine Sache der Privatanbieter. Was aber sicher ordnungspolitisch unbedenklich ist, ist ein Link auf private Anbieter auf die Webseite der Gemeinde zu setzen. Man muss sie ja nicht gleich selber eintippen und aufschalten. Kostet ja auch Steuergelder. Ein Verweis auf Immoblienportale ist somit effizienter und politisch erst noch unbedenklicher.